Erstellt am 13.08.2014 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Hat der AN feste oder flexible Arbeitszeiten?
Erstellt am 13.08.2014 um 13:26 Uhr von martinez
Nein!
Das AZG sieht eine Pause nach 6 Stunden Arbeit am Stück vor, zwingend!
Der AG hält sich hier nur ans Gesetz was auch gut so ist!
Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor, weil wo will man hier dann anfangen Ausnahmen zu machen.
Ist in genau so einer Situation blöd, aber kann man nichts dagegen machen(ist auch gut so)!
Gruß
Erstellt am 13.08.2014 um 13:28 Uhr von bluko
Der MA hat feste Arbeitszeiten. Aber soll er dann an den Verlust hinnehmen?
Erstellt am 13.08.2014 um 13:32 Uhr von Nubbel
bluko, ihr werdet zur zeiterfassung sicher eine betriebsvereinbarung haben. da sollte das geregelt sein, ob die 13 min unter den tisch fallen oder nicht
Erstellt am 13.08.2014 um 13:44 Uhr von Pjöööng
Wenn der AN feste Arbeitszeiten hat, dann nimmt der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung nur zwischen (hier) 8 Uhr und 14 Uhr an. Will/soll der AN hierüber hinaus Mehrarbeit leisten, so ist diese anzuweisen, bzw. zu vereinbaren. Offensichtlich nimmt der Arbeitgeber diese Mehrarbeit nicht billigend entgegen. Insofern ist es völlig korrekt, wenn er diese auch nicht entlohnt. Mit dem Arbeitszeitgesetz hat das erst einmal nichts zu tun.
Wenn der AN früher kommt, darf er sich von 7:55 bis 8:00 in der Nase bohren und um 14:00 den Telefonhörer fallen lassen.
Erstellt am 14.08.2014 um 08:38 Uhr von bluko
Guten Morgen Pjöööng,
würde es etwas ändern, wenn er keine festen Arbeitszeiten hat?
Erstellt am 14.08.2014 um 09:27 Uhr von Pjöööng
Das kommt drauf an...
Hätte er Gleitzeit ohne Arbeitszeitkonto (wäre allerdings etwas ungewöhnlich), dann würde das auch bedeuten, dass der Arbeitgeber grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden pro Tag entgegennehmen muss.
Bei Gleitzeit mit Arbeitszeitkonto könnte der AN zwar grundsätzlich diese zuvielenen Minauten auf das Gleitzeitkonto buchen um sie später abzugleiten, allerdings kommt er dann mit dem Arbeitszeitgesetz in Konflikt, welches zwingend vorgibt, nach spätestens 6 Stunden eine Pause zu machen.
Falls alle anderen AN (vereinbarte oder auch nur geduldete) Arbeitszeitkonten haben, nur die TZ-Kraft nicht, dann könnte eine Benachteiligung wegen der Teilzeit vorliegen, aber auch dann besteht wieder der Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz.
Erstellt am 14.08.2014 um 09:38 Uhr von Pickel
Ergänzend dazu: gewisse Tätigkeiten fallen nicht in die Arbeitszeit und müssen ohnehin nicht gutgeschrieben werden.
Die obigen Zeiten auf einen Bürojob angewandt: Einstempeln an der Zeiterfassung am Eingang: 7:55, 1 Minute Treppenhaus, 1 Minute Ausziehen, 1 Minute PC hochfahren. HIER beginnt um 7:58 regelmäßig erst die offizielle Arbeitsleitung, der Rest sind nicht zwangsläufig zu vergütende Vorbereitungshandlungen.
Am Arbeitsende ähnlich.
Wir reden in der Summe also nur noch von 7 Minuten, wahrscheinlich nicht einmal täglich.
Ganz ehrlich, welcher AN nimmt sich neben den offiziellen Pausen nicht einmal auch ein paar MInuten für Privates? Dann muss jeder für sich wissen, ob er daraus ein Problem machen will.
Erstellt am 14.08.2014 um 09:54 Uhr von bluko
Danke für eure Informationen,
sicherlich soll man als AN nicht kleinlich sein. Darum geht es nicht. Die MA arbeitet in einem Callcenter. Der MA beendet ca. 14 Uhr seine Arbeit, dann bringt der MA noch seine restlichen Sachen zum Fax, zum Kollegen etc. Man weiß nie, wie lange der letzte Kunde am Telefon ist. (15 min, 20 min) Deshalb kann er sich ja nicht zu früh rausstellen. Ich spreche nicht von Rüstzeit, sondern von AZ. Der Kollege ist die paar Minuten noch für das Unternehmen da.
Zur Antwort von Pickel. Wir wissen alle, das manche MA sich in einigen Firmen so etwas nicht erlauben dürfen, ein paar Minuten für Privates, bitte nur in den 10 min Bildschirmpause.
Ein Problem wird der MA daraus nicht machen, aber wenn die Vollzeitkräfte sich um 18 Uhr rausstellen, dann bekommen sie die AZ angerechnet, auch wenn es nur ein paar Minuten sind.
Erstellt am 14.08.2014 um 10:16 Uhr von Pickel
Die Situation ist tatsächlich unglücklich, aber bei exakt 6 Stunden Arbeitszeit genauso nur zu handhaben.
Die Alternative wäre es evtl. während der Arbeitszeit 15 Minuten Pause einzulegen (wenn der AG freie Pausen genemigt). Dann wäre die Zeit als Pause und nicht als Arbeitszeit genutzt.
Er wäre aber natürlich genauso lang auf der Arbeit.
Erstellt am 14.08.2014 um 14:14 Uhr von paula
der BR ist hier sicher in einem Gewissenskonflikt. Als BR habe ich den Auftrag darauf zu achten dass das ArbZG eingehalten wird. Das will der AG hier erreichen. Andererseits möchte man dem AN helfen. Man sollte daher m.E. eher mal sehen, ob man nicht durch die Gestaltung von Arbeitszeit und PAUSEN das Problem der 6Std-Grenze lösen kann. Da kann der BR sich sehr gut einbringen und den AN unterstützen
Erstellt am 14.08.2014 um 14:20 Uhr von Pjöööng
Ich sehe hier noch nicht, wie durch Pausen der grundsätzliche Konflikt gelöst werden könnte.
Es ist halt sehr schwierig ein 2 m breites Auto durch eine 2 m breite Einfahrt zu steuern ohne irgenwo anzuecken.