Es geht um die Ladung von Ersatzmitgliedern zu einer BR-Sitzung.
Die gesetzlich geregelten Hinderungsgründe sind mir klar, aber es gibt immer wieder Diskussionen zu folgendem Sachverhalt:
Wir haben einen Tarifvertrag zur Arbeitszeit und es gibt 3 verschiedene Ampelphasen des Arbeitszeitkontos. Ein BR-Mitglied hat öfter so viele Überstunden angehäuft, dass es in die rote Ampelphase kommt. Der Vorgesetzte legt dann fest, dass diese Stunden abgebaut werden müssen, in Abstimmung mit dem AN werden auch die Zeiten bestimmt.
Da dieser Ausgleich des Arbeitszeitkontos keine Hinderungsgrund darstellt, laden wir zu Sitzungen, wo besagtes BR-Mitglied aus diesem Grund nicht im Betrieb ist, auch kein Ersatzmitglied ein.
Diese bisher gängige Praxis wird nun in Frage gestellt.
Wie seht ihr das, kann man das als Hinderungsgrund (zwangsweiser AZK-Ausgleich) akzeptieren oder ist unsere bisherige Praxis gesetzeskonform?