Mitarbeiter haben stunden-/tagweise Gleitzeit beantragt (unterschrieben-genehmigt von Abteilungsleitern), Personalbüro hat jetzt auf Anweisung der GL aber Urlaub eingetragen.
BR wurde dazu nicht informiert; BV "flexibles Arbeitszeitkonto" sieht zeitnahen Abbau vor (Für die Zeitentnahme vom Zeitkonto gelten gleiche Regelungen wie für den Jahresurlaub. D. h. Entnahme und Aufbau unterliegen der Genehmigung der Betriebs- bzw. Abteilungsleitung) - Sowohl die Urlaubs- als auch die Zeitkonten sind überwiegend sehr gut gefüllt (Abbau auf Grund von Produktionsauslastung, Personalmangel, Langzeitkranken... schwierig)
Wie sieht das rechtlich aus?