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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleitzeit-Ausgleich beantragt - Urlaub abgezogen

B
BR_Jdf
Mai 2019 bearbeitet

Unsere GL hat die Anweisung erteilt, dass ab sofort bei allen Mitarbeitern die zum heutigen Stichtag noch Resturlaub aus Vorjahren haben, wird 2019 nur Urlaub abgebaut (keine Gleitzeit). Mitarbeiter haben stunden-/tagweise Gleitzeit beantragt (unterschrieben-genehmigt von Abteilungsleitern), Personalbüro hat jetzt auf Anweisung der GL aber Urlaub eingetragen. BR wurde dazu nicht informiert; BV "flexibles Arbeitszeitkonto" sieht zeitnahen Abbau vor (Für die Zeitentnahme vom Zeitkonto gelten gleiche Regelungen wie für den Jahresurlaub. D. h. Entnahme und Aufbau unterliegen der Genehmigung der Betriebs- bzw. Abteilungsleitung) - Sowohl die Urlaubs- als auch die Zeitkonten sind überwiegend sehr gut gefüllt (Abbau auf Grund von Produktionsauslastung, Personalmangel, Langzeitkranken... schwierig) Wie sieht das rechtlich aus?

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Community-Antworten (3)

NB
nicht brauchen

16.05.2019 um 12:38 Uhr

Hmm so ganz schlau werde ich nicht. Aber ist das nicht egal ob Urlaub oder Gleitzeitkonto belastet wird? Resturlaub aus den Vorjahren??? Wieviele Jahre sind das denn? Ich kann den Arbeitgeber schon verstehen, dass er nicht will, dass jemand dann 50 oder 100 oder mehr Tage Urlaub noch über hat. Überstunden kann man auszahlen.

Finanziell besser gestellt ist natürlich einer der seinen Urlaub später nimmt, damit eine Lohnerhöhung vorher war und er mehr Urlaubsgeld bekommt (ob es aber darauf ankommt?)

X
XYZ68

16.05.2019 um 13:25 Uhr

Das hängt wahrscheinlich mit der neuen Rechtssprechung zusammen. Der Arbeitgeber kann aber nicht so einfach Gleitzeit in Urlaub ummünzen, da Urlaub immer vom Arbeitnehmer beantragt wird. Er kann aber jetzt jeden Mitarbeiter meitteilen, wie viel Urlaubsanspruch besteht und wann der Urlaub verfällt. Dann sollte der Mitarbeiter entsprechend Urlaub beantragen.

K
krambambuli

16.05.2019 um 13:42 Uhr

Der AG muss auf jeden Fall die Mitbestimmung bzw. bestehende Betriebsvereinbarungen beachten und kann nicht einfach so Regeln ändern.

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