Erstellt am 13.05.2009 um 11:26 Uhr von Troisdorfer
Hallo Eckart,
wer hat die Minusstunden angeordnet ?
Habt ihr eine BV in der Festgehalten ist vieviel Stunden
ins Minus möglich sind,wenn nicht hat er die Möglichkeit der
Nacharbeit,der AG sollte ihn dieses erstmal ermöglichen ...
um wieviele Stunden geht es hier ?
Mfg Troisdorfer
Erstellt am 13.05.2009 um 11:29 Uhr von ridgeback
ergänzend zu Troisdorfer.
Urlaub für halbe Tage oder einige Stunden ist nicht als Gewährung von gesetzlichem Urlaub zu verstehen. Darüber können die Arbeitsvertragsparteien auch keine Vereinbarung treffen (BAG 29. 7. 1965 AP BUrlG § 7 Nr. 1).
Erstellt am 13.05.2009 um 12:06 Uhr von derNeue
Hallo!
Minusstunden
Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens. Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer - sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden. So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!
Also hat der Azubi keine Minusstunden die er für den Urlaub nehmen kann.
schau mal bei www.azubi-azubine.de/mein recht rein.
DerNeue
Erstellt am 13.05.2009 um 20:20 Uhr von DerAlteHeini
Eckart
wozu der Erholungsurlaub dient sagt ja schon der Name, nämlich zur Erholung.
Für eine Verrechnung von Minusstunden darf der Erholungsurlaub nicht herangezogen werden.
Sind die Minusstunden betriebsbedingt entstanden, so ist dies Problem dem Arbeitgeber anzulasten.
Er hätte den Kollegen ja vernünftiger einsetzen können.
Erstellt am 14.05.2009 um 09:10 Uhr von Simone
Rein interessehalber: Dürfte man denn die Minusstunden, wenn sie z.B. freiwillig gemacht wurden, mit dem Urlaub bis auf den gesetzlichen Mindesturlaub verrechnen?