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Minusstunden mit Urlaub ausgleichen - Gleitzeit

S
smash
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem und weder wir noch die Geschäftsleitung sind sich sicher, wie wir das lösen.

Kollegin, seit Dez 12 im Unternehmen. Wurde kurz darauf immer wieder krank und musste zum Arzt. Wohnt aber ca. 150 km von hier entfernt. Hat aber, weil sie keinen schlechten Eindruck hinterlassen wollte, trotzdem stundenweise von zu Hause aus gearbeitet, wenn es sich zeitlich nicht gelohnt, hat noch hierher zu fahren.

Mitte letzten Jahres wurde dann endlich festgestellt was sie hat. Größere OP die sie fast nicht überlebt hat. Danach monatelang Reha. Wiedereingliederung etc. Sie ist aber auch danach immer wieder krank gewesen, da die Nachwirkungen einfach zu heftig waren.

So jetzt das Problem, sie wollte partout einen guten Eindruck machen und hat darum, statt sich krank zu melden, eben weiterhin stundenweise von zu Hause gearbeitet. Das hat jetzt zu einem Minus-Konto von über 100 Stunden geführt.

Es wurde ihr in der Vergangenheit immer wieder von der GF gesagt, es sei sinnvoller, sich krank zu melden. Aber nun ja - siehe oben.

Drama daran, jetzt wurde wieder etwas festgestellt, bedeutet es geht gerade so weiter. Sie wird also in absehbarer Zeit nicht in der Lage sein, diese Minusstunden abzubauen.

Darum hat sie jetzt vorgeschlagen ihren Urlaub aus dem letzten Jahr, den sie ja auf Grund dieser Geschichte nicht ganz nehmen konnte mit den Minusstunden zu verrechnen. (für die Zukunft wird ihr Vertrag für die nächste Zeit (erst mal 3 Monate) stundentechnisch zurückgefahren.)

Ich finde einfach nichts. Aussagen zu festgelegten AZ und heimgeschickten AN gibt es zu Hauf. Aber sowas?

Dass es nicht diiieee super Lösung ist, ist uns allen klar. Aber wir wollen ihr ja alle helfen.

Machbar oder nicht?

Danke schön

Smash

1.75307

Community-Antworten (7)

M
martinez

10.04.2014 um 15:48 Uhr

Hi, Also wenn sogar die GL sagt, lass dich krankschreiben, aber sie tut es nicht und fährt dadurch ins Minus, dann ist dass so (selber schuld) Deswegen jetzt aber den AV zu kürzen, weil sie dies genauso weiter macht trotz Minusstunden halte ich für fraglich. Dadurch verdient sie ja weniger oder? Sprechen sie doch mal mit der Dame, dass sie sich doch krankschreiben lassen soll und dies das beste für sie und den AG wäre.

Wenn sie sich allerdings auf diese ganzen Spielchen einlässt, dann ist der BR glaub "fast" machtlos. Es ist ja ihr Wille, warum sollte der BR gegen den Willen des AN handeln(Gespräch suchen mit der Dame und sie beraten)

Sehr komische Situation echt. Aber wenn die Dame mit dem verfahren vom AG einverstanden ist, dann ist das halt so.

AG hat ja auch schon gesagt lass dich krankschreiben.

Man kann als BR höchstens noch das Gespräch mit dem AG suchen und einen Vergleich anstreben bezüglich der Minusstunden, vll hat der AG ja einen guten tag und setzt sie wieder auf Null.

Ansonsten seh ich hier keinen Handlungsbedarf mehr, sie wird ja nicht gezwungen, oder der AG macht dies einfach so, sondern es geschieht ja alles auf Wunsch des MA. Gruß

M
Moreno

10.04.2014 um 15:57 Uhr

Ich frage mich eher habt Ihr eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit die es zulässt das jemand soweit mit seinen Stunden ins Minus rutscht????

P
Pjöööng

10.04.2014 um 15:58 Uhr

Eine Verrechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruches mit Minusstunden ist nicht zulässig.

Aber... wo kein Kläger, da kein Richter...

S
smash

10.04.2014 um 16:14 Uhr

Hallo

Danke erst mal:

@ martinez: Hab ich jetzt nicht ganz verstanden. AG hat hier bisher noch gar nichts gemacht. Die Bitte den Urlaub umzuwandeln kam von ihr. Genaus die Bitte um Stundenreduzierung.

Wir (GF und BR) haben uns halt gefragt, ob das mit dem Urlaub überhaupt geht. (kleine Firma, keine vernünftige HR, wird aber gesucht. Dame die die Zeiterfassung macht hätte das schon vor längerer Zeit ansprechen sollen. Bzw. vermuten wir hier auch falche bzw. fehlerhafte Beratung bzw. Buchung. Ist aber in dem System kaum nachvollziehbar darum auch nicht wirklich korrigierbar)

Überlegung zur Nullung oder zumindest Reduzierung hatten wir (BR) auch schon.

Handlungsbedarf - wir reden halt miteinander.

@ Moreno - ja die gibt es. Ist aber in Überarbeitung, aber im Moment noch gültig. Die Historie dahinter ist mir allerdings nicht bekannt. (Verfasser alle samt nicht merh im Unternehmen)

Gruß smash

M
martinez

10.04.2014 um 16:39 Uhr

""Es wurde ihr in der Vergangenheit immer wieder von der GF gesagt, es sei sinnvoller wäre sich krank zu melden. Aber nun ja - siehe oben.""

hier hat doch der AG was gemacht oder??

M
martinez

10.04.2014 um 16:41 Uhr

aber wie pjöööng schreibt.. wo kein kläger da kein Richter...wenn sie es so wünscht und ihr nichts dagegen macht ist es ja OK.

Aber gesetzlich ist es nicht OK.

G
gironimo

10.04.2014 um 17:46 Uhr

Hat sie denn für Ihr stundeweises Arbeiten das volle Monatsgehalt bekommen?

Fast unvorstellbar. Den Urlaub zu verrechnen, sehe ich auch nicht als korrekten Weg an.

Wenn Ihr einen Ansatz sucht ins Gespräch mit dem AG zu kommen, solltet Ihr die Mitbestimmung bei der Einrichtung und Betrieb von Heimarbeitsplätzen ins Spiel bringen.

Wenn der AG selbst bisher noch gar keine Forderung gestellt hat, würde ich bestenfalls die Minuszeiten innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen (falls Ihr einen Tarif habt) ins Auge fassen. So dann erscheint eine vorübergehende Teilzeitbeschäftigung eher ein gangbarer Weg zu sein.

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