Erstellt am 01.02.2011 um 15:08 Uhr von Jorch
hallo schaue doch mal im MTV nach ,bei uns ist es dort geregelt
Erstellt am 01.02.2011 um 15:46 Uhr von pfeilenbogen
Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht und u.U.wegen des ArbZG kann/soll/muss der AG hier auf den Abbau hinwirken.
In einer guten BV zu diesem Thema ist u.a. geregelt, dass zum einen keine Überlastung und auch kein Verstoß gegen das ArbZG in diesem Zusammenhang entstehen kann, weiter ist auch das Abbauen ggf. auch das MUSS abbauen geregelt.