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Teilzeit nach Mutterschutz

E
Emilio
Okt 2022 bearbeitet

hallo und guten Morgen zusammen, wir haben eine Außendienstmitarbeiterin, AT, die Anfang November zum ersten Mal Mutter wird. Sie möchte gern nach den 6 Wochen vor der Geburt und den 8 Wochen nach der Geburt, also nach dem Mutterschutz, ihren Job im Außendienst , für das erste Jahr in Teilzeit weiterarbeiten. Den Antrag dazu hat sie fristgerecht eingereicht. Der Arbeitgeber möchte dieses keinesfalls. (Sie hat ein Recht darauf, da wir mit knapp 300 Mitarbeitern über der Hürde von 50 Mitarbeitern liegen, wie das TzBfG es vorgibt). Man hat ihr ein Angebot, in Teilzeit, im tariflichen Bereich vorgelegt, ohne Aussicht darauf ihren alten Job als Mitarbeiterin im Außendienst, zurück zu bekommen. Wie können wir hier unsere Mitarbeiterin unterstützen? Freue mich auf eure Rückmeldung. Viele Grüße, Heike

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

21.10.2022 um 12:22 Uhr

Mein Verständnis nach ist die AT Vergütung alleine kein Grund für eine Ablehnung auf Teilzeit, da ihn dadurch ja keine höheren Kosten auferlegt werden. Dies natürlich nur wenn die MA nicht auf die volle Höhe der AT Vergütung besteht. Die kann dann natürlich auch nur Anteil berechnet und gezahlt werden. Hier auch mal ein Link zu Teilzeit: https://alster-rechtsanwaelte.de/teilzeit/

K
Kjarrigan

21.10.2022 um 15:09 Uhr

§ 8 (5) TzBfG Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen.

Im Vorfeld kann der BR natürlich nochmal mit dem AG sprechen und verhandeln (ebenso der AN)

Kommt dann die textliche Begründung kann der AN im Grunde nur noch klagen. Der BR kann nicht klagen, dass muss der AN schon selber machen.

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