Teilzeit nach Mutterschutz
hallo und guten Morgen zusammen, wir haben eine Außendienstmitarbeiterin, AT, die Anfang November zum ersten Mal Mutter wird. Sie möchte gern nach den 6 Wochen vor der Geburt und den 8 Wochen nach der Geburt, also nach dem Mutterschutz, ihren Job im Außendienst , für das erste Jahr in Teilzeit weiterarbeiten. Den Antrag dazu hat sie fristgerecht eingereicht. Der Arbeitgeber möchte dieses keinesfalls. (Sie hat ein Recht darauf, da wir mit knapp 300 Mitarbeitern über der Hürde von 50 Mitarbeitern liegen, wie das TzBfG es vorgibt). Man hat ihr ein Angebot, in Teilzeit, im tariflichen Bereich vorgelegt, ohne Aussicht darauf ihren alten Job als Mitarbeiterin im Außendienst, zurück zu bekommen. Wie können wir hier unsere Mitarbeiterin unterstützen? Freue mich auf eure Rückmeldung. Viele Grüße, Heike
Community-Antworten (2)
21.10.2022 um 12:22 Uhr
Mein Verständnis nach ist die AT Vergütung alleine kein Grund für eine Ablehnung auf Teilzeit, da ihn dadurch ja keine höheren Kosten auferlegt werden. Dies natürlich nur wenn die MA nicht auf die volle Höhe der AT Vergütung besteht. Die kann dann natürlich auch nur Anteil berechnet und gezahlt werden. Hier auch mal ein Link zu Teilzeit: https://alster-rechtsanwaelte.de/teilzeit/
21.10.2022 um 15:09 Uhr
§ 8 (5) TzBfG Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen.
Im Vorfeld kann der BR natürlich nochmal mit dem AG sprechen und verhandeln (ebenso der AN)
Kommt dann die textliche Begründung kann der AN im Grunde nur noch klagen. Der BR kann nicht klagen, dass muss der AN schon selber machen.
Verwandte Themen
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
ÄlterWir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da
Stelle während Mutterschutz neu besetzt
ÄlterHallo, Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe zuvor eine Führungsposition in einem KMU (>1500 Mitarbeiter) besetzt. Gegen Ende meiner Schwangerschaft- ich habe bis zum Mutterschutz gearbeit
freiwillig verspätet in Mutterschutz - wie ist die Rechtslage?
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage zum Mutterschutz; eine unserer Kolleginnen (Zeitarbeit) Ist schwanger, ihr Mutterschutz würde in zwei wochen beginnen, sie teilte uns mit, dass sie länger arbeiten wir
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen?
ÄlterDarf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen? Dies ist die Begründung des AG: Bewilligungsvoraussetzungen a) nicht privilegierten Teilzeitwünsche (dies sind Teilzei