Eine Mitarbeiterin befindet sich noch in der Probezeit bis Ende Mai. Nach Mitteilung ihrer Schwangerschaft, wurde ihr mitgeteilt, daß ihr Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird, alternativ wurde ihr ein Zeitvertrag bis Ende August angeboten (Beginn des Mutterschutzes)
Frage: inwiefern tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft? Welche Möglichkeiten hat die Arbeitnehmerin?