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Mutterschutz

B
BRNeuer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Wiederbeschäftigung nach Mutterschutz.

Muss der AG nachdem die 3 Jahre Mutterschutz vorüber sind eine Teilzeitstelle anbieten? Kann man sich als AN aussuchen ob diese Teilzeitstelle dann vormittags oder nachmittags ausgeübt werden kann und an wie vielen Tagen in der Woche? Was passiert wenn der AG ein Angebot macht, das vom AN so nicht angenommen werden kann, zwecks Kinderbetreuung während der Arbeitszeit? Hat der AN bei Kündigung des AG dann ein Recht auf Abfindung?

Vielen Dank!

93102

Community-Antworten (2)

F
Forentroll

03.02.2011 um 09:22 Uhr

@BRNeuer Nein, der AG muss keine Stelle anbieten. Die Arbeitnehmerin muss eine "beantragen" und den Wunsch der Verteilung der Stunden angeben. Und hier setzt der AG gerne die Hebel an. (Fast) Alle wollen vormittags und kaum einer Nachmittags oder Abends. Bei diesem Angebot - wie du schreibst - lehnen die meisten Damen ab und müssen dann kündigen, weil sie nicht zu diesen Zeiten können oder keine Vollzeit arbeiten können. Dieses Spiel habe ich schon öfters erlebt. Ein generelles Recht auf Abfindung gibt es nicht.

K
KleineHexe

03.02.2011 um 10:53 Uhr

Vielleicht sollte man erwähnen, dass vielleicht die meisten Damen ablehnen und kündigen, aber das es je nach Betriebsgröße der Anspruch auf eine Teilzeitstelle auch einklagbar ist. Nur davor schrecken die Damen leider dann meist zurück.

Kleine HExe

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