Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Wiederbeschäftigung nach Mutterschutz.

Muss der AG nachdem die 3 Jahre Mutterschutz vorüber sind eine Teilzeitstelle anbieten? Kann man sich als AN aussuchen ob diese Teilzeitstelle dann vormittags oder nachmittags ausgeübt werden kann und an wie vielen Tagen in der Woche?
Was passiert wenn der AG ein Angebot macht, das vom AN so nicht angenommen werden kann, zwecks Kinderbetreuung während der Arbeitszeit?
Hat der AN bei Kündigung des AG dann ein Recht auf Abfindung?

Vielen Dank!