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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mutterschutz - danach nur Teilzeit - geht das???

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

eine MA kommt aus dem Mutterschutz zurück und möchte aber nur noch Teilzeit arbeiten. Muss der AG dies machen, oder kann er sagen, Sie arbeiten wie vorher auch oder sie können gehen.

Was ist möglich?????

Danke für die schnellen Antworten!!!! Gruß Frank

4.28202

Community-Antworten (2)

V
Veronica

30.09.2005 um 22:56 Uhr

Hallo Frank, nach § 8 TzBfG hat sie Anspruch auf Zustimmung zur Teilzeit, wenn keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe vorliegen. Der Arbeitgeber kann also nicht einfach Nein sagen, sondern muss ein sachliches Konzept haben, weswegen die Arbeit in Vollzeit sein muss. Die Teilzeit muss z.B. organisatorisch wesentlich beeinträchtigend oder finanziell unverhältnismäßig sein. Deine Kollegin muss einen solchen Antrag aber 3 Monate vor dem Beginn der Teilzeit stellen. Außerdem dauert ein Klageverfahren dann lang und in der Zeit müßte sie erstmal wieder in Vollzeit anfangen. Unter bestimmten, engen Voraussetzungen kann sie per einsweiliger Verfügung bis zum Ende des Gerichtsverfahrens erstmal Teilzeit arbeiten. Deine Kollegin sollte sich am Besten von einem/r Anwalt/Anwältin beraten lassen. Gruß Veronica

S
Soisses

01.10.2005 um 00:57 Uhr

"Deine Kollegin sollte sich am Besten von einem/r Anwalt/Anwältin beraten lassen."

Veronica,

das ist das einzig Vernünftige was Sie von sich gegeben haben!

Zuerst sollte geprüft werden, ob denn überhaupt das Teilzeit und Befristungsgesetz Anwendung findet.

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