Eine Mitarbeiterin möchte nach Mutterschutz zu veränderten und verkürzten Arbeitszeiten Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Unter diesen Voraussetzungen möchte der AG die Mitarbeiterin nicht wiedereinstellen bzw. kündigen. AG würde die Mitarbeiterin nur unter den vor dem Mutterschutz bestandenen Bedingungen übernehmen. Ist das rechtens?