Erstellt am 04.12.2012 um 07:26 Uhr von Snooker
Ich nehme hier mal die Antwort eines Rechtsanwaltes bei ähnlicher Frage:
Sehr geehrter Ratsuchende,
wenn die Voraussetzungen für die Zahlung der Prämie / Provision vorliegen, ist sie auch entsprechend der arbeitsvertraglichen Regelung zu zahlen.
Es kommt dann nicht darauf an, dass Sie nur bis September gearbeitet haben.
Für eine abschließende Bewertung bedarf es jedoch der Prüfung des Arbeitsvertrages.
Es kommt hier auf den Wortlaut der Regelung an.
Erstellt am 04.12.2012 um 07:36 Uhr von Tamie
9 Monate Mutterschutz? Kann eigentlich gar nicht sein! Vermutlich meinst Du Elternzeit?
Während der Elternzeit wird in der Regel nur ein anteiliger Anspruch bestehen, bei dessen Berechnung die Zeit des Mutterschutzes aber um berücksichtigen wäre.
Erstellt am 04.12.2012 um 09:30 Uhr von gironimo
>Jahresleistungsprämie<
Wenn diese nicht im Tarif geregelt wird, müsste es eigentlich eine Betriebsvereinbarung darüber geben. Da müssten die Konditionen geregelt sein.
Natürlich gibt es auch Systeme, die der AG einfach so ins Leben gerufen hat und es einen Hinweis im Arbeitsvertrag gibt; selten aber konkrete Regeln. Dann gelten die Regeln im Sinne der "betrieblichen Übung".
Der BR kann natürlich jederzeit seine Mitbestimmung geltend machen. Da muss man sich dann aber genau ünberlegen, wie man ein derartiges System gestalten will.