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Mutterschutz

L
Laufschuh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wenn seit dem März 2012 eine Kollegin in Mutterschutz ist, bekommt Sie dann Jahresleistungsprämie, wenn ja wieviel. Aus dem Tarifvertrag geht nicht eindeutig hervor ob der Anspruch besteht.

Mfg Laufschuh

1.01603

Community-Antworten (3)

S
Snooker

04.12.2012 um 08:26 Uhr

Ich nehme hier mal die Antwort eines Rechtsanwaltes bei ähnlicher Frage:

Sehr geehrter Ratsuchende,

wenn die Voraussetzungen für die Zahlung der Prämie / Provision vorliegen, ist sie auch entsprechend der arbeitsvertraglichen Regelung zu zahlen.

Es kommt dann nicht darauf an, dass Sie nur bis September gearbeitet haben.

Für eine abschließende Bewertung bedarf es jedoch der Prüfung des Arbeitsvertrages. Es kommt hier auf den Wortlaut der Regelung an.

T
Tamie

04.12.2012 um 08:36 Uhr

9 Monate Mutterschutz? Kann eigentlich gar nicht sein! Vermutlich meinst Du Elternzeit? Während der Elternzeit wird in der Regel nur ein anteiliger Anspruch bestehen, bei dessen Berechnung die Zeit des Mutterschutzes aber um berücksichtigen wäre.

G
gironimo

04.12.2012 um 10:30 Uhr

Jahresleistungsprämie<

Wenn diese nicht im Tarif geregelt wird, müsste es eigentlich eine Betriebsvereinbarung darüber geben. Da müssten die Konditionen geregelt sein.

Natürlich gibt es auch Systeme, die der AG einfach so ins Leben gerufen hat und es einen Hinweis im Arbeitsvertrag gibt; selten aber konkrete Regeln. Dann gelten die Regeln im Sinne der "betrieblichen Übung".

Der BR kann natürlich jederzeit seine Mitbestimmung geltend machen. Da muss man sich dann aber genau ünberlegen, wie man ein derartiges System gestalten will.

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