Erstellt am 10.01.2008 um 17:17 Uhr von punkt5
Im §37 BetrVG findest Du alles was Du bauchst! Fortbildung, soweit sie für die Ausübung Deiner BR-Tätigkeit notwendig ist (und davon kann man bei Arbeitsrecht ja nun wirklich ausgehen) ist Arbeitszeit und muß auch als solche vergütet werden! Die Fahrtzeit wird ebenfalls als Betriebsratsarbeit gewertet (Basiskommentar zum BetrVG §37 RN 22 (@Immi: besser so?)).
Erstellt am 10.01.2008 um 17:59 Uhr von Kölner
@Retika
Aber mehr als 100% wirst Du nicht bekommen...
Erstellt am 10.01.2008 um 18:37 Uhr von Immie
@pünktchen
Der Göttin sei Dank;-))
Erstellt am 10.01.2008 um 20:05 Uhr von punkt5
@Immi
Bin ganz schön lernfähig, oder? ;o)