Fortbildung
Wenn ich als Betriebsrätin eine FOBI im Arbeitsrecht mache, wie muss die Zeit, die ich dort verbringe vergütet werden oder wieviel Std müssen mir gegeben werden, wenn ich zu 80% beschäftigt bin. Wird die Fahrtzeit zum Veranstaltungsort auch mitberücksichtigt? Ich habe mit meinem Vorgesetzten nur Schwierigkeiten und bekomme nur 6.09 Std angerechnet. Vielen Dank schon mal. Martina
Community-Antworten (4)
10.01.2008 um 18:17 Uhr
Im §37 BetrVG findest Du alles was Du bauchst! Fortbildung, soweit sie für die Ausübung Deiner BR-Tätigkeit notwendig ist (und davon kann man bei Arbeitsrecht ja nun wirklich ausgehen) ist Arbeitszeit und muß auch als solche vergütet werden! Die Fahrtzeit wird ebenfalls als Betriebsratsarbeit gewertet (Basiskommentar zum BetrVG §37 RN 22 (@Immi: besser so?)).
10.01.2008 um 18:59 Uhr
@Retika Aber mehr als 100% wirst Du nicht bekommen...
10.01.2008 um 19:37 Uhr
@pünktchen Der Göttin sei Dank;-))
10.01.2008 um 21:05 Uhr
@Immi Bin ganz schön lernfähig, oder? ;o)
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