Erstellt am 07.10.2014 um 11:31 Uhr von Snooker
Ja Du kannst Teilnehmen, solange dein Arzt keine gefährdung sieht das eine Teilnahme an der BR Sitzung deinen Gesundheitsverlauf beeinträchtigt.
Erstellt am 04.06.2018 um 18:37 Uhr von Chirou
Ist man dann noch über die Berufsgrnossenschaft versichert, wenn auf den Weg zur Sitzung ein Unfall passiert?
Erstellt am 04.06.2018 um 22:43 Uhr von celestro
da die Sache unter "Privatvergnügen" läuft, schätze ich mal eher nicht. Aber ne private Unfallversicherung sollte man ja auch haben.
Und ob man nach einer Bandscheiben-OP BR-Arbeit machen sollte, würde ich mich zuallererst mal fragen.
Erstellt am 05.06.2018 um 10:40 Uhr von Pjöööng
Die ehrenamtliche Betriebsratstätigkeit ist im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung der Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Betriebsratsarbeit ist kein "Privatvergnügen". Deshalb ist der Arbeitnehmer anlässlich der BR-Tätigkeit genau so versichert wie anlässlich der Erwerbstätigkeit.
Erstellt am 05.06.2018 um 10:58 Uhr von celestro
"Betriebsratsarbeit ist kein "Privatvergnügen"."
Wer im Urlaub an einer BR-Sitzung teilnimmt, hat doch keinen Anspruch, den Urlaubstag wieder gutgeschrieben zu bekommen. Und "Arbeitszeit" bekommt er dafür auch keine angerechnet. Von daher würde ich Deine Aussage so generell nicht stehen lassen wollen.
Erstellt am 05.06.2018 um 11:03 Uhr von moreno
,,Von daher würde ich Deine Aussage so generell nicht stehen lassen wollen."
Die Berufsgenossenschaft aber schon!
Erstellt am 05.06.2018 um 11:10 Uhr von celestro
"Die Berufsgenossenschaft aber schon!"
deswegen ja "so generell" .... im vorliegenden Fall ist es "kein Privatvergnügen" bezogen auf die Versicherung, in Ordnung. Wer aber im (Erholungs-)Urlaub plötzlich auf die Idee kommt, an einer ganztätigen BR-Sitzung teilnehmen zu wollen und dafür den Tag Urlaub nicht zurück bekommt ... da würde ich dann durchaus von "Privatvergnügen" sprechen, oder etwa nicht ?
Erstellt am 05.06.2018 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Was "celestro" will oder wollen würde ist ja auch für den Sachverhalt völlig unerheblich.
Erstellt am 05.06.2018 um 11:17 Uhr von celestro
Erstellt am 05.06.2018 um 11:18 Uhr von moreno
Es ging doch um die Frage nach der Unfallversicherung und nicht um die Erstattung eines Urlaubstages!
Erstellt am 05.06.2018 um 11:19 Uhr von Pjöööng
Ich bin mir sogar sicher!
Erstellt am 05.06.2018 um 11:34 Uhr von Pjöööng
Es geht celestro doch gar nicht mehr um den Sachverhalt und die Frage! Es geht ihm nur noch darum, dass ich geschrieben habe, dass Betriebsratsarbeit kein Privatvergnügen ist und ihm damit widersprochen habe. Und jetzt will er ums verrecken darauf hinaus dass es Fälle gibt, in denen es doch "Privatvergnügen" ist. Hat halt mit dem Sachverhalt nichts mehr zu tun, nur noch mit seinem Ego.
Erstellt am 05.06.2018 um 11:57 Uhr von celestro
Mein Post war deutlich und es gibt keinen Grund, da noch rumzustänkern. Kann aber Pjöööng einfach nicht lassen und somit kommt dann so ein Krampf hier zustande.
Erstellt am 05.06.2018 um 11:58 Uhr von Pjöööng
Dein Post war deutlich und falsch! Und eine Richtigstellung war notwendig!
Erstellt am 05.06.2018 um 13:17 Uhr von celestro
Ich rede von meinem Post von 10:58 und von dem, was danach kam ... ganz abgesehen davon, daß Du einer der Ersten hier bist, der Aussagen auseinander nimmt, wenn Sie eben nicht generell zutreffen.
Erstellt am 05.06.2018 um 14:31 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 05.06.2018 um 14:38 Uhr von celestro
wegen Dir armseeligen Wicht ? Im Leben nicht ...