Minusstunden trotz Krankschreibung
Hallo lieber betriebsrat, Ich möchte eure wertvolle Zeit nicht verschwenden deshalb fasse ich mich kurz . ich hatte letzte woche am Montag meinen freien tag sprich hätte dafür am Samstag arbeiten müssen . Habe eine 40Std Woche also jeden Tag 8 Std auf 5 Tage verteilt wobei der freie Tag nicht fest ist und variieren kann. Habe mich nun am Montag krank geschrieben für den Zeitraum von Montag bis Samstag und nun wurden mir 8 Minusstunden eingetragen? Würde da jetz gerne den rechtliche Sachverhalt wissen ob das so in Ordnung ist wenn möglich mit Paragraphen . Habe meinen Ausbilder gefragt er meinte ja . Die kollegen nein etc. etc.
ich bitte um einen Antwort danke an alle die sich die Zeit nehmen und mir antworten
Community-Antworten (3)
23.09.2019 um 19:34 Uhr
Zitat (Iggie): "Habe mich nun am Montag krank geschrieben ..."
Wie macht man das? Erklär doch bitte mal.
23.09.2019 um 19:47 Uhr
Schau mal hier, da wurde es gut erläutert: https://www.betriebsrat.com/br-forum/35315/minusstunden-krankheit-darf-ein-mitarbeiter-minusstunden-auf-einem-stundenkonto-bekommen-wenn-er-krank-war
23.09.2019 um 22:26 Uhr
krank geschrieben für den Zeitraum von Montag bis Samstag und nun wurden mir 8 Minusstunden eingetragen? Krank ist wie gearbeitet: bist du, wenn du gesund bist, geplant mit Mo => frei Di => 8 Std. Mi => 8 Std. Do => 8 Std. Fr => 8 Std. Sa => 8 Std. = 40 Std. dann sind dir im Falle deiner geschilderten Arbeitsunfähigkeit genau diese 40 Std. gutzuschreiben, nicht mehr und nicht weniger. Hat man dir nur 32 Std. gutgeschrieben, dann hast du tatsächlich Minusstunden und das wäre nicht korrekt. Oder bist du der Ansicht, dass du deinen freien Tag zurück haben musst? Dann liegst du verkehrt. Die rechtliche Grundlage findest du in dem Link von esci.
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