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BR- Termin trotz Krankschreibung

E
Emminger7
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, gleich vorab ich bin als BRV nicht unersetzlich aber bei dieser Frage steckt viel dahinter und es gibt da keinen Stellvertreter.

Ich bin zur Zeit leider krankgeschrieben. Nächste Woche ist aber eine eintägige wichtige Sitzung wo von meinem Standort nur ich als gewähltes Mitglied hin könnte.(GBA hat keine Stellvertreter)

Die Teilnahme wäre sehr wichtig da es um die Zukunft unseres Standortes geht. Gibt es da eine Regelung? Hab nichts Ansteckendes und bin auch noch bettlegerig. Mein Armmuskel ist gerissen und darf somit nicht Auto fahren. Aber zum Standort nach Frankfurt könnte ich mit dem Zug fahren. Gibt es eine Regelung die mir trotz Krankheit erlaubt zu dieser eintägigen Sitzung zu gehen.

Über ernstgemeinte Infos wäre ich sehr dankbar.

GIBT ES DA EINE RECHTSENTSCHEIDUNG WO MAN SICH DRAUF BERUFEN KANN????

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

02.08.2018 um 13:06 Uhr

Wenn man die Genesung nicht gefährdet darf man auch in der AU Betriebsratsarbeit machen.

C
Challenger

02.08.2018 um 15:49 Uhr

Zitat moreno Wenn man die Genesung nicht gefährdet darf man auch in der AU Betriebsratsarbeit machen.

Richtig. Denn arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig

P
Pickel

03.08.2018 um 15:52 Uhr

die Frage die sich dann aber stellt: bist du denn dennoch arbeitsunfähig? Wenn du Maurer bist augenscheinlich ja. Wenn dein Job ähnlich der Arbeit im Gremium ist (Bürojob) könnte es hier schwierig werden

M
Moreno

03.08.2018 um 16:59 Uhr

Na bei einem Bürojob braucht man ja auch seinen Arm als Betriebsrat seinen Kopf und seinen Mund und diese beiden Sachen sind ja gesund!

P
Pjöööng

03.08.2018 um 17:12 Uhr

Statt zu BRÜLLEN könntest Du auch einfach googlen...

Dann kämst Du zum Beispiel zu folgendem Link: https://www.judicialis.de/Landesarbeitsgericht-Schleswig-Holstein_4-TaBV-27-04_Beschluss_26.05.2005.html

Vorlesen werde ich ihn Dir aber nicht.

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