Unser AG möchte Handheldcomputer mit GPS für unsere Fahrer einführen. Hauptgrund ist der notwendige Nachweis für das Finanzamt über die Ausfuhr und Entladung von Waren ins EU Ausland. Soweit auch in Ordnung aber wie weit ist der BR berechtigt die Ortung einzuschränken, z.B. Routenaufzeichnung, Leistungskontrolle. Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung.