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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GPS Ortung

H
hatschi
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG möchte Handheldcomputer mit GPS für unsere Fahrer einführen. Hauptgrund ist der notwendige Nachweis für das Finanzamt über die Ausfuhr und Entladung von Waren ins EU Ausland. Soweit auch in Ordnung aber wie weit ist der BR berechtigt die Ortung einzuschränken, z.B. Routenaufzeichnung, Leistungskontrolle. Hat jemand mit diesem Thema Erfahrung.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.10.2014 um 21:25 Uhr

Ihr seit in dieser Frage voll in der Mitbestimmung, (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG): Ihr könnt also in einer Betriebsvereinbarung die Zweckbestimmung, Nutzung, Zugriffsrechte usw. genau festlegen - und solltet dies auch tun.

Vielleicht solltet Ihr hierzu einen Sachverständigen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) hinzuziehen.

P
Paddy

05.10.2014 um 22:44 Uhr

Das sehe ich nicht so Geronimo. Wenn es sich hierbei um eine Spedition dreht, gehören die Fahrzeuge dem Spediteur und er hat ein Recht zu wissen wo sich seine Fahrzeuge befinden.

Außerdem ist es für den Spediteur von Wichtigkeit, für seine Planung. Er beschneidet ja den Fahrer NICHT in seinen Pausen.

Zudem ist es in Speditionen schon die Normalität dass die Fahrzeuge mit GPS geortet werden.

H
hatschi

05.10.2014 um 23:06 Uhr

Es handelt sich um keine Spedition. Die Fahrzeuge gehören dem AG. Wäre es z.B. möglich dem AG die Ortung nur beim Verdacht eines Missbrauchs des Fahrzeugs zu erlauben und das auch nur in Anwesenheit eines BR. Hab einfach ein Problem damit das der AG am PC sitzt und live kontrolliert wo und wie schnell sich die AN bewegen. Ich möchte nicht das sich der Leistungsdruck noch mehr verdichtet. Wie sieht es hierbei mit dem Datenschutz aus.

G
gironimo

05.10.2014 um 23:53 Uhr

Selbst wenn der AG ein bestimmtes Interesse daran hat zu wissen, wo seine Fahrzeuge sind oder es sogar eine behördliche Auflage gäbe, würde das die Mitbestimmung nicht aushebeln. Es gibt nämlich immer noch einen erheblichen Regelungsspielraum, wie das System im Betrieb genutzt wird.

Im wesentlichen geht es darum, Leistungs- und Verhaltenskontrollen, die nichts mit dem Fahr- oder Planungsgeschäft zu tun haben auszuschließen.

Das hat nichts damit zu tun, dass der BR GPS verhindern will. Es geht um Regelungen, wie das System genutzt wird.

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