Erstellt am 12.05.2019 um 16:21 Uhr von UliPK
Bei begründeten Verdacht könnte man das machen.
Dem sind aber auch grenzen gesetzt.
Lese das hier mal:
https://www.isico-datenschutz.de/blog/2017/08/01/urteil-arbeitnehmerueberwachung-was-ist-erlaubt/
Erstellt am 12.05.2019 um 16:59 Uhr von Kratzbürste
Ich würde als BR nicht zustimmen. Das GPS Signal sagt nichts darüber aus, wer wann gearbeitet hat. In der Regel ist es ja der AG, der Arbeitszeitbetrug begeht, weil er Zeiten nicht berechnet, die er berechnen müsste; wie z.B. die häuslichen Verwaltungszeiten.
Ich würde eine Info an die Monteure herausgeben und Ihnen mitteilen, dass der AG alle unter Generalverdacht stellen will und die Überwachung plant. So dann würde ich alle auffordern, Zeiten korrekt anzugeben, um eine derart Überwachung überflüssig zu machen.
Erstellt am 12.05.2019 um 19:00 Uhr von Dummerhund
https://www.for-net.info/2017/09/18/arbeitnehmerdatenschutz-die-zweite-egmr-urteilt-zur-auswertung-von-chatverlauf/
Erweiterung zu UlliPK seinem Urteil.
Erstellt am 13.05.2019 um 10:57 Uhr von KS2019
Ich kenne es aus einem Unternehmen in der Nachbarschaft.
Alle Fahrzeuge haben GPS bekommen nachdem die geschäftlich abrechenbare Produktivität massiv sank je besser das Wetter wurde. Die Betriebsstunden der angehängten Bagger und Rüttler waren allerdings gleichbleibend bis steigend.
Da es um die Verfolgung von Betrug geht sollte der BR der Installation zustimmen, allerdings mit einer schriftlichen Vereinbarung zum Sichten/Auswerten der Protokolle die Nutzung nur in Abstimmung mit dem BR ermöglichen.
Immerhin geht es ja um das Wohl der Unternehmung? §2 Abs. 1 BtrVG
(auszugebendes Geld muss verdient werden, sonst ist keines da)
Erstellt am 14.05.2019 um 09:47 Uhr von hatschi
AG hat gespräche mit AN geführt, ' milderes Mittel'.
Ausgewertet werden soll Befristet und nur die Strecke im Abgleich mit den zu besuchenden Kunden. Meiner Meinung nach soweit alles Rechtlich richtig. Seht ihr das auch so ?