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GPS Einführung ohne BR - rechtens?

S
Siggiderdritte
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand von euch helfen, möglichst mit Nennung von §§ usw. Also bei uns im Betrieb wurde für die Firmen- und Außendienstmitarbeiter-Fahrzeuge GPS eingeführt. In einem Art Schreiben "Info über GPS Einführung" wurden wir informiert. Ist dass so rechtens ? Auf Nachfrage beim Betriebsrat wußten die auch nur durch dieses Schreiben bescheid. Anscheinend wollen Sie aber nichts dagegen machen, mir ist es ja zwar egal wenn das Ding zum Diebstahlschutz und evtl. zur Disposition verwendent wird, mir ist es aber nicht egal wenn man mich bespitzelt, ich denke das geht gegen das Persönlichkeitsrecht. Nein um vorzubeugen, ich habe nichts zu verbergen aber ich finde die Sache und das Verhalten unseres Betriebsrats nicht rechtens.

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Community-Antworten (4)

U
Uschi66

19.01.2009 um 15:34 Uhr

@Siggiderdritte

Der BR möge sich seiner Aufgaben und Rechte besinnen. Hier besteht volle Mitbestimmung. GPS ermöglicht Verhaltens- und Leistungskontrolle und Einführung von Datensystemen. Datenschutz usw.

Der BR sollte hier dringend eine BV abshließen in welcher u.a. geregelt wird was mit den hier gewonnenen Daten geschehen darf und vor allem was nicht und wer darf was. Die BV wäre in der EInigungsstelle erzwingbar. Der BR sollte dieses aber alles wissen.

S
Sanieris

19.01.2009 um 15:34 Uhr

Hallo Siggiderdritte BR hat Mitbestimmung !!!

Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen. Unterliegen der Mitbestimmung §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG

Ps. Es gibt auch schon mehrere Fälle der gleichen Art, Du brauchst nur im Internet deinen Fall - Einführung GPS Mitbestimmung BR - eingeben dann kannst Du mehrere Fälle auch nachlesen.

Hoffe hilft Dir weiter !

Gruss Sanieris

D
DonJohnson

19.01.2009 um 17:11 Uhr

@Siggiderdritte Die Kollegen haben absolut Recht. In einer BV sollte dann geregelt werden, was gemacht werden darf und was nciht. Z.B. wie lange die Daten gespeichert werden dürfen. Weise euern BR ruhig darauf hin. Wenn dieser Interesse hat seine Aufgaben und Pflichten vernünftig nachgeht, könnte ich dem Gremium eine "Muster BV" geben. Da steht denke ich alles drin, was zu beachten ist. Auch bezüglich des Zoomens usw.

Mehr als anbieten kann ich es aber nciht.

Gruß DJ

N
nobli

20.01.2009 um 15:27 Uhr

Hallo Alle,

noch eine kleine, aber wichtige, Ergänzung zum Beitrag von Sanieris. Der Wortlaut des Gesetzes, wie von Sanieris zitiert, ist durch ständige Rechtsprechung des BAG deutlich verschärft worden.

Rechtsprechung des BAG:

Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen die dazu GEEIGNET sind, das Verhalten oder die Leistung der AN zu überwachen.

Das heißt, auch wenn keine Überwachung beabsichtigt ist, hat der BR mitzubestimmen.

Siehe hierzu: Fitting 23. Auflage §87 Rd.Nr. 226 Seite 1238

Gruss an alle

Nobli

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