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GPS Geräte

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Gordon62
Dez 2021 bearbeitet

Unser BR besteht seit ende 2019. Unser Arbeitgeber hat vorher schon GPS Geräte in Firmeneigene Fahrzeuge eingebaut. Können wir jetzt noch was daran ändern, da das streitige Ortungssystem (GPS-Gerät) grundsätzlich objektiv geeignet sei, auch das Verhalten der Fahrer der jeweiligen Transportfahrzeuge zu überwachen.

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Community-Antworten (7)

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celestro

22.12.2021 um 12:43 Uhr

Absolut! DSGVO und Co sind ja nicht aus der Welt, nur weil der AG die Dinge schon VOR der Existenz eines BR eingeführt hat.

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RudiRadeberger

22.12.2021 um 12:52 Uhr

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ganther

22.12.2021 um 16:58 Uhr

der BR sollte dringend aktiv werden. Der BR hat jedoch leider keinen Unterlassungsanspruch für Systeme, die vor Gründung des BR eingeführt wurden. Der AG muss also das System nicht abschalten, solange ihr mit ihm verhandelt. Wie die vorherigen Links zeigen, kann es natürlich andere Gründe für eine rechtliche Unzulässigkeit der Überwachung geben. Das kann aber der BR nicht selber durchsetzen, da sich dieses Recht nicht aus dem BetrVG ergibt

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DummerHund

22.12.2021 um 17:30 Uhr

@ganther Was den Handlungsspielraum hier betrifft sehe ich das ein wenig anders. Ich bin heute faul und und verweise mal auf´s selbst lesen.

https://www.betriebsrat.com/datenschutz-in-der-betriebsratsarbeit

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ganther

22.12.2021 um 22:01 Uhr

Habe es gelesen und sehe keinen Widerspruch zu meiner Aussage

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DummerHund

22.12.2021 um 22:02 Uhr

OK, hast mich erwischt. Geräte können selbstverständlich weiter laufen. ;-)

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