Erstellt am 22.12.2021 um 11:43 Uhr von celestro
Absolut! DSGVO und Co sind ja nicht aus der Welt, nur weil der AG die Dinge schon VOR der Existenz eines BR eingeführt hat.
Erstellt am 22.12.2021 um 11:52 Uhr von RudiRadeberger
https://bornemann.net/gps-ueberwachung-firmenwagen-wir-verraten-was-arbeitgeber-duerfen/?nowprocket=1
Das hilft dir vielleicht weiter.
Erstellt am 22.12.2021 um 12:53 Uhr von Dummerhund
https://www.haufe.de/compliance/recht-politik/gps-ueberwachung-ueber-das-firmenfahrzeug-verletzt-den-datenschutz_230132_497688.html
Erstellt am 22.12.2021 um 15:58 Uhr von ganther
der BR sollte dringend aktiv werden. Der BR hat jedoch leider keinen Unterlassungsanspruch für Systeme, die vor Gründung des BR eingeführt wurden. Der AG muss also das System nicht abschalten, solange ihr mit ihm verhandelt. Wie die vorherigen Links zeigen, kann es natürlich andere Gründe für eine rechtliche Unzulässigkeit der Überwachung geben. Das kann aber der BR nicht selber durchsetzen, da sich dieses Recht nicht aus dem BetrVG ergibt
Erstellt am 22.12.2021 um 16:30 Uhr von Dummerhund
@ganther
Was den Handlungsspielraum hier betrifft sehe ich das ein wenig anders. Ich bin heute faul und und verweise mal auf´s selbst lesen.
https://www.betriebsrat.com/datenschutz-in-der-betriebsratsarbeit
Erstellt am 22.12.2021 um 21:01 Uhr von ganther
Habe es gelesen und sehe keinen Widerspruch zu meiner Aussage
Erstellt am 22.12.2021 um 21:02 Uhr von Dummerhund
OK, hast mich erwischt. Geräte können selbstverständlich weiter laufen. ;-)