Erstellt am 06.12.2012 um 12:37 Uhr von Marianne
Verhindern kann es der BR NICHT!!! Er ist aber in der MB kann also per BV die Nutzung/Auswertung regeln. Also auch was NICHT erfolgen darf mit den Daten. Der AG darf die Daten aber dazu nutzen, um festzustellen ob der AN ggf unerlaubte Fahrten oder Pausen macht. Also Verletzungen seiner Arbeitspflicht/Vertrag begeht. Also vergleichbar mit Verstöße gegen Arbeitszeiterfassungen.
Erstellt am 06.12.2012 um 13:12 Uhr von meckerziege
TIPP: Macht Euch schlau, was dieses System kann und schließt dann mit dem AG eine BV ab, die alles regeln kann/ sollte. Denn erzählen kann die GL ja viel.
Darin sollte auch geregelt werden, ob und in welchem Umfang die Fahrzeuge privat genutzt werden können.
Erstellt am 06.12.2012 um 14:50 Uhr von rkoch
> Verhindern kann es der BR NICHT!!!
Drehen wir den Spieß mal um: Der AG darf derartige Datensammlungen und -auswertungen nur machen, wenn er die ausdrückliche Erlaubnis der Fahrzeugnutzer hat oder ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift (BV!) ihm das erlaubt! (§4 (1) BDSG)
Die Aufzeichnung z.B. der Lenkzeiten von LKW ist gemäß §1 FPersV erlaubt bzw. gefordert, hier gibt es also eine "andere Rechtsvorschrift" die dem AG das erlaubt. IMHO gibt es keine vergleichbare Vorschrift die auf GPS anwendbar wäre. Der vom AG angegebene Zweck sagt ja schon, dass er die Daten für den eigenen Gebrauch erheben möchte, insofern glaube ich, dass er das anders förmuliert hätte, wenn es eine entsprechende Vorschrift gäbe! Damit er das also tun darf braucht er eine Rechtsvorschrift, und eine BV ist eine solche!
Insofern kann der BR das ganze zumindest theoretisch tatsächlich "verhindern". Im Grunde braucht er nur mit dem AG keine BV über dieses Thema abzuschließen. Dann fehlt dem AG die Rechtsvorschrift und er kann die Sache knicken. Er kann es auch nicht dadurch umgehen, dass er die einzelnen AN um ihr Einverständnis bittet, da die Sache an sich unter §87 (1) Nr. 6 BetrVG fällt. Um die Zustimmung des BR kommt er also nicht herum.
Wenn es dem AG allerdings ernst mit der Sache ist, wird er eine Einigungsstelle nicht scheuen... und da wird der Einigungsstellenvorsitzende u.U. dem AG zuarbeiten, wenn dieser einigermaßen glaubhaft machen kann, dass er diese Daten unbedingt braucht und auch nicht auf anderem Wege erhalten kann.
Insofern müsst ihr selbst wissen was gut für euch ist. Wahrscheinlich solltet ihr zustimmen und versuchen irgendwas positives rauszuschlagen.
Erstellt am 06.12.2012 um 15:08 Uhr von Betriebsrätin
rkoch
der AG kann aber notfalls via Einigungsstelle zu einer BV kommen.
Hier auch drei Webbeiträge
http://www.frag-einen-anwalt.de/GPS-im-Dienstfahrzeug-__f23823.html
http://www.xing.com/net/zgs/sicherheitstechnik-584726/zulassigkeit-der-mitarbeiteruberwachung-durch-den-einsatz-von-gps-vorrichtungen-34767339
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201194-gps-in-dienstfahrzeugen
Aber klar nur mit MB
Erstellt am 06.12.2012 um 15:09 Uhr von rkoch
> der AG kann aber notfalls via Einigungsstelle zu einer BV kommen.
Hab ich doch selbst schon geschrieben......