Erstellt am 18.10.2022 um 07:46 Uhr von rtjum
wenn deine Schilderung tatsächlich so zutrifft dann ist der AL ja offenbar fehl am Platz und wenn der AG dann sowas macht, wieso sollte der BR dagegen sein?
Ihr könnt ihm ggfls damit helfen, dass ihr mit dem AG einen "langsamen Übergang" beim Gehalt aushandelt, in etwa sowas wie Gehlat bleibt gleich aber Erhöhungen der nächsten 5 Jahre werden angerechnet.
Erstellt am 18.10.2022 um 08:24 Uhr von Muschelschubser
Die Frage ist:
Wie steht der BR zu den angeblichen Verfehlungen bzw. Nichterfüllung der Aufgaben?
Denn hier zeigt sich m.E. das Dilemma, mit dem viele BRM mit sich ins Reine kommen müssen: wir können nicht immer pauschal die Anwälte des Beschäftigten sein, was auch gar nicht unsere Aufgabe ist. Vielmehr müssen wir im Sinne des Kollektivrechts auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften achten.
Wenn nun der AL seine Funktion tatsächlich unzureichend ausübt, dann wird er nicht nur für eine Leistung vergütet die er nicht erbringt, sondern man muss auch beurteilen ob das in der Abteilung andere für ihn ausbaden müssen.
Sprich:
Er wäre fehl am Platze. Da würde ich als BR versuchen, ein möglichst umfassendes Bild zu bekommen. Wenn sich der Vorwurf bestätigt, geht es um eine saubere Art und Weise, wie man die Veränderung durchführen sollte.
1.) Versetzung
Sehe ich hier kritisch, weil er quasi abgewertet wird. Einerseits schien er ja die Befähigung für eine Leiterstelle mitzubringen, was bei einer Versetzung Berücksichtigung finden müsste. Andererseits soll er diese Stelle unzureichend ausgeführt haben. Das würde ich prüfen lassen, da es auch auf vertraglich vereinbarte Inhalte ankommt.
2.) Änderungskündigung
Bei einer Stelle mit geringeren Anforderungen und Umgruppierung wäre m.E. eine Änderungskündigung von Nöten, wegen der o.g. Bedenken bei einer Versetzung. Für mich wäre das aber definitiv die letzte Eskalationsstufe, da man m.E. immer irgendwie eine Einigung erzielen sollte. Und damit wären wir bei
3.) Einigung
Hier habe ich rtjum nichts hinzuzufügen.
Im übrigen finde ich das alles sehr transparent und offen kommuniziert, so dass mich nochmal interessieren würde worin die "versteckte" Degradierung liegen soll?
Erstellt am 18.10.2022 um 08:49 Uhr von Relfe
das geht nur wenn AG und AN sich einig sind oder über eine Änderungskündigung (zumindestens soweit es das Gehalt angeht)
Und da kann der BR ggf. eine Sozialauswahl fordern, womit man als BR gegenüber dem AG ein "Druckmittel" hat.
Wenn der AG mit "personenbedingter Änderungskündigung" kommt, da kann der BR als milderes Mittel Fortbildungsmaßnahmen fordern als ersten Versuch, auch ein "Druckmittel" gegenüber dem AG
--> ihr habt also gute Chancen mit dem AG etwas auszuhandeln, das vom AN akzeptiert wird.
die Aufteilung der Abteilung in 2 Gruppen sehe ich eigentlich nur als "Trick" an um den AL degradieren zu können. Solange die Abteilung nicht komplett aufgelöst oder zumindestens stark verkleinert wird und entsprechend Funktionsstellen entfallen, wird der AG das nicht sachlich begründen können.
Auch "Deppen" haben Rechte !!