Erstellt am 02.06.2005 um 22:41 Uhr von Rollie
Ich kann dem BetrVG. nicht entnehmen, das bei Versetzungen inerhalb der Abteilung keine Anhörung stattfinden muß. In meinen Augen handelt es sich um personelle Maßnahmen, die mitbestimmungspflichtig sind, da apielt die Kostenstelle keine Rolle.
Ggf. würde ich mal in den Kommentierungen eines guten BetrVG. schauen. Wenn ihr da nichts findet, wird es der AG vermutlich schwer haben, zu argumentieren, das er es nicht müßte.
Ich würde einfach drauf bestehen, das ihr gehört werdet.