Neuer Vertrag bei Versetzung in eine andere Abteilung?
Hallo Wie sieht es aus wenn man sich in eine andere Abteilung (Einzelhandel) versetzen lässt , sagen wir mal von Konserven in Kosmetik , Stunden würden die gleichen sein. Muss man es dann akzeptieren wenn der AG verlangt das man einen neuen Vertrag unterschreibt? Gruß Rüdigerhamster
Community-Antworten (11)
13.02.2010 um 23:06 Uhr
warum sollte man, es hat sich für dich nichts am arbeitsverhältnis geändert. oder neuer ort?
13.02.2010 um 23:09 Uhr
Nein eben nicht , gleicher Betrieb , nur andere Abteilung.
13.02.2010 um 23:11 Uhr
nicht unterschreiben, sonst hast du einen neuen arbeitsvertrag.
13.02.2010 um 23:16 Uhr
Das würde doch bedeuten , das die Zeit die ich bisher dort gearbeitet habe sozusagen auf 0 gesetzt würde , und wenn Kündigungen anstehen , ich als erstes weg wäre , weil es ja in der Regel so ist , wer zuletzt kommt geht zuerst oder sehe ich das falsch? Gruß Rüdigerhamster
13.02.2010 um 23:19 Uhr
Das so pauschal zu beantworten ist wohl für Außenstehende schwer, denn man kennt die Unterschiede der Anforderungen nicht genau. Desweiteren auch nicht obe es sich um ein Geschäft mit nur einer Ebene handelt oder aber auf mehreren Stockwerken verteilt. Auch muß eine evtl. andere Arbeitszeit oder auch Schwerbehinderung berückschtigt werden. Vielleicht hilft Dir folgendes Urteol ein Wenig weiter. http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949788901/1501.html
13.02.2010 um 23:30 Uhr
Die Anforderungen sind die gleichen , es handelt sich um nur eine Ebene , und die Arbeitszeiten sind bei uns sowieso recht flexibel , also es werden jede Woche Pläne erstellt welcher Mitarbeiter wann arbeiten muss.Es ist natürlich möglich mit anderen Kollegen zu tauschen wenn man zB. Termine hat oder sonst was. Gruß Rüdigerhamster
13.02.2010 um 23:34 Uhr
Dann lese mal das Urteil und entscheide ob andere durch Deine versetzung nachteile erleiden würden. Und wenn ihr einen BR habt wende dich umgehend an diesen.
14.02.2010 um 01:21 Uhr
Hi Na an den BR wenden , kann ich wohl besser vergessen , der ist eher auf den AG gestimmt , und erzählt den Mitarbeitern meist Dinge die nicht stimmen. Aber die meisten bei uns glauben das dann , weil ist ja der BR , und kümmern sich nicht weiter drum,und nehmen es so hin , es gibt nur wenige die dann mal bei der Gewerkschaft anrufen , und erfahren das es eigentlich ganz anders ist.
14.02.2010 um 10:57 Uhr
Es wird, und soll, i.d.R. kein Neuer ArbV abgeschlossen und unterschrieben werden. Es gibt wenn dann i.d.R. eine Anlage zum ArbV in welchem u.U. neue Arbeitszeiten oder Stunden / Gehalt festgehalten werden.
Die Zeiten der Betriebszugehörigkeit gehen i.d.R. eigentlich auch bei einem neuen ArbV nicht verloren. Doch sollte man sich in solchen Fällen (also IMMER wenn ein AG aus welchen Gründen auch immer) AN einen neuen ArbV vorlegt zum Unterschreiben, sich beraten lassen. Damit nicht durch eine Unterschrift ggf. bestehende/ erworbene Rechte verloren gehen.
Denn, auch AG sind an bestehende ArbV gebunden und könnten diese nur einseitig durch eine beklagbare Änderungskündigung verändern. Dieses gilt auch bei Betriebsübergängen im Grundsatz. Ausnahmen ggf. bei Betriebsübergängen bei kollektivrechtlichen Regelungen, hier könnte Veränderungen auch ohne Änderungskündigungen ggf. erfolgen, wenn der TV hier Möglichkeiten zulässt z.B. durch TV/BV (es gilt der im Betrieb anzuwendende TV, wäre so eine Möglichkeit, es gilt der TV XY, vom xx.xx.xxxx würde eine Anwendung eines anderen TV nicht zulassen).
14.02.2010 um 11:21 Uhr
"Muss man es dann akzeptieren wenn der AG verlangt das man einen neuen Vertrag unterschreibt? "
Muss der AG denn akzeptieren, dass Du Dich von der Konserven- in die Kosmetikabteilung versetzen lassen willst?
Wenn die Arbeitsvertragsbedingungen ansonsten deckungsgleich sind, spricht doch überhaupt nichts gegen diese Unterschrift.
14.02.2010 um 11:54 Uhr
@Rüdigerhamster
"Muss man es dann akzeptieren wenn der AG verlangt das man einen neuen Vertrag unterschreibt? "
Ganz KLAR >>> NEIN, man muss es nicht. Es dürfen einem wegen eines NEIN auch keine Nachteile entsstehen.
Also, prüfen und beraten lassen, dann überlegen und entscheiden. Doch wenn der ArbV wirklich deckungsgleich ist und es keine Nachteile für den AN oder besser gesagt Vorteile für den AG mit sich bringt, kann ich mir nicht vorstellen warum der AG einen neuen ArbV vorlegt zum unterschreiben.
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