Versetzung in eine andere Abteilung
Wir haben jetzt erstmalig einen Betriebsrat, der erst kurz im Amt ist. Jetzt tritt die Personalabteilung an uns heran und teilt uns mit, dass eine Mitarbeiterin von einer Abteilung (Retourenabteilung) in die Logistik (Kommissionierung) versetzt werden soll. Innerhalb von 7 Tagen müssen wir reagieren, ansonsten stimmen wir automatisch der Umsetzung zu. Wie müssen wir hier vorgehen? Die Mitarbeiterin ist mit einer Umsetzung nicht einverstanden. Begründet wird der Abteilungswechsel mit Wegfall von Arbeitsaufwand, da ein großer Kunde "abgesprungen" ist.
Vielen Dank für eure Info! Debbie
Community-Antworten (2)
21.07.2014 um 22:12 Uhr
Lese dir mal folgenden Beitrag durch, der auch die Paragraphen nennt, nach der ihr verfahren und die Situation beurteilen könnt. http://www.betriebsrat.com/zustimmungsverweigerung
22.07.2014 um 10:00 Uhr
Ihr habt ausschließlich die im § 99 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe. Ihr könnt also die Zustimmung verweigern, wenn z.B. der betroffene AN Nachteile erleidet, die ihr (schriftlich) dem AG benennen müsst. Allein, er ist damit nicht einverstanden, reicht da nicht aus. Es muss schon etwas mehr sein.
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