Erstellt am 21.07.2014 um 20:12 Uhr von ZiegeT
Lese dir mal folgenden Beitrag durch, der auch die Paragraphen nennt, nach der ihr verfahren und die Situation beurteilen könnt. http://www.betriebsrat.com/zustimmungsverweigerung
Erstellt am 22.07.2014 um 08:00 Uhr von gironimo
Ihr habt ausschließlich die im § 99 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe. Ihr könnt also die Zustimmung verweigern, wenn z.B. der betroffene AN Nachteile erleidet, die ihr (schriftlich) dem AG benennen müsst. Allein, er ist damit nicht einverstanden, reicht da nicht aus. Es muss schon etwas mehr sein.