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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mündlich genehmigter Urlaub

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superjana22
Okt 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe von meiner Chefin einen 4 wöchigen Urlaub genehmigt bekommen allerdings mündlich, da man ihn im System erst 2 Monate vorher eintragen kann. Danach kam es unerwartet zu einem Führungskraftwechsel meine damalige Chefin versicherte mir aber weiterhin, dass ich den Urlaub auf jeden Fall nehmen könnte und ich es nur meiner neuen Führungskraft sagen müsste. Den Urlaub hatte ich ja dann schon gebucht da es sich um eine Fernreise handelt und ich nicht erst 2 Monate vorher buchen kann. Meine neue Chefin sagt jetzt aber sie weiß nicht ob ich den Urlaub antreten kann, da wir extrem viel Fluktuation bei uns haben und nach 2 Jahren befristeten Vertrag zu diesem Zeitpunkt viele gehen. Ich sitze nun aber da und sitze auf meinem über 3000Euro teuren Urlaub und muss nun hoffen, dass es doch geht. Geht das so einfach? Es kann doch nicht sein, dass man den Urlaub erst 2 Monate vorher sicher bekommen kann und vorher bangen muss ob es überhaupt geht. Dann kann man ja nie rechtzeitig buchen. Was kann ich tun wenn es jetzt wirklich soweit kommt und ich den Urlaub nicht nehmen kann? Hab ich da irgendwelche Rechte?

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Community-Antworten (3)

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takkus

09.10.2022 um 22:44 Uhr

Nur mal so: muss man diesen Beitrag echt dreimal posten?!?

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Relfe

10.10.2022 um 12:15 Uhr

mündlich ist eben "Scheiße", weil man keinen Nachweis hat. (und ja, du hast keine Urlaubsgenehmigung vorliegen, also hast Du keinen Urlaub --> das geht so) System hin oder her, gibt es Urlaubsgrundsätze bei euch? Wenn nich,t kannst Du deinen Urlaub auch schon 2 Jahre im Voraus beantragen, weil der AN den Urlaubsantrag nach seinen Willen stellen kann (solange es keine BV üder Urlaubsgrundsätze gibt) Ob der AG denn dann bearbeitet oder genehmigt, steht natürlich auf einem anderne Blatt, aber man kann schon mal nachweisen, das man den Antrag gestellt hat. --> Dir bleibt jetzt nichts anderes übrig, als den Urlaubsantrag einzureichen und zu hoffen, dass der Urlaub genehmigt wird oder das die vorherige "Chefin" die mündliche Zusage dir noch schriftlich bestätigt (das wäre noch besser)

M
Matze

10.10.2022 um 12:20 Uhr

Klassische Beschäftigung für den Betriebsrat. Was sagt Euer Betriebsrat? Wenn im Vertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung nichts geregelt ist, greift das "Mindesturlaubsgesetz" (BUrlG), siehe dort §7.

Nachtrag: Ich hoffe, Du hast den Urlaubsantrag schriftlich gestellt. Dann wäre der Arbeitgeber bei Änderungswünsche in Verzug geraten, könnte dann auch für evtl. Stornierungskosten belangt werden.

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