Genehmigter Urlaub
Unser GF verlangt das Mitarbeiter deren Urlaub bereits im Februar vom zuständigen Abteilungsleiter genehmigt wurde jetzt gestrichen werden soll. Der Urlaubsbeginn wäre nächste Woche, und sie haben nach der Genehmigung Urlaub gebucht. Ist das Rechtens.
Community-Antworten (2)
29.06.2010 um 11:55 Uhr
nein, aber welcher AN hat die nerven, trotzdem zu fahren ?
mehrere Wege :
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AN erwirkt eine einstweiliger Verfügung den Urlaub antreten zu können (je kurzfristiger vor dem Urlaubsbeginn desto aussichtsreicher, 1 woche ist gut)
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AN fährt, trotzdem der Urlaub "gestrichen" wurde, weil er ja genehmigt und nur unter ganz engen Gründen widerrufen werden könnte (unter Erstattung der Stornokosten) Problem: könnte eine "Selbstbeurlaubung" daraus werden, Kündigungsgrund
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BR nutzt in diesen Fällen sein Mitbestimmungsrecht und macht richtig Ärger
29.06.2010 um 12:02 Uhr
Hier ist eine sehr gute Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html
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