Erstellt am 29.06.2010 um 09:55 Uhr von dünnbrett
nein, aber welcher AN hat die nerven, trotzdem zu fahren ?
mehrere Wege :
- AN erwirkt eine einstweiliger Verfügung den Urlaub antreten zu können
(je kurzfristiger vor dem Urlaubsbeginn desto aussichtsreicher, 1 woche ist gut)
- AN fährt, trotzdem der Urlaub "gestrichen" wurde, weil er ja genehmigt und nur unter
ganz engen Gründen widerrufen werden könnte (unter Erstattung der Stornokosten)
Problem: könnte eine "Selbstbeurlaubung" daraus werden, Kündigungsgrund
- BR nutzt in diesen Fällen sein Mitbestimmungsrecht und macht richtig Ärger
Erstellt am 29.06.2010 um 10:02 Uhr von Forentroll
Hier ist eine sehr gute Quelle:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html