W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht genehmigter Urlaub

M
Milli67
Sep 2019 bearbeitet

Folgende Situation : mehrere Mitarbeiter haben noch keine Genehmigung von der Verwaltung für ihren Urlaubsantrag bekommen. Es gab aber eine Jahresurlaubsplanung und der Betrieb hatte sowieso Betriebsurlaub.Die Anträge waren verschollen und jetzt bekommen alle eine Abmahnung, weil alle dann nicht erschienen sind .Der Betrieb hatte Betriebsferien zu dieser Zeit.

31508

Community-Antworten (8)

C
celestro

29.09.2019 um 20:09 Uhr

Wieso muss man denn für Betriebsferien einen Urlaubsantrag einreichen?

M
Milli67

29.09.2019 um 20:14 Uhr

Das ist so festgelegt, dass man für jeden Urlaub einen Urlaubsantrag stellen muss ,der dann genehmigt werden muss.

C
celestro

29.09.2019 um 20:19 Uhr

1.) dann sollte man das ändern. Wenn der Laden komplett dich macht und alle Urlaub nehmen müssen, ist das doch bloß absolut dämlich, dafür Urlaubsanträge ausfüllen zu müssen.

2.) Woher will der AG / die Personalabteilung wissen, ob die Kollegen nicht arbeiten kamen? Denn es war ja schließlich niemand da.

3.) Wie ist die Genehmigung denn geregelt? Muss man nach einer bestimmten Frist eine Antwort haben? Und ist geregelt, was die MA tun müssen, wenn keine Antwort kommt?

M
Milli67

29.09.2019 um 20:35 Uhr

Es gibt keine Frist. Es gibt die Anweisung ,dass ohne vorherige Genehmigung des Urlaubsantrag der Urlaub nicht angetreten werden darf.Võllig egal, ob der Betrieb geschlossen hat oder nicht. Die Mitarbeiter haben Zeiterfassungsbogen ausgefüllt, der den Urlaub erfasst hat.

M
Moreno

30.09.2019 um 00:51 Uhr

Und da gibt es einen Betriebsrat?

C
celestro

30.09.2019 um 02:28 Uhr

"Es gibt die Anweisung ,dass ohne vorherige Genehmigung des Urlaubsantrag der Urlaub nicht angetreten werden darf."

Woher kommt diese Anweisung? Und steht das in einer Betriebsvereinbarung?

K
kratzbürste

30.09.2019 um 10:06 Uhr

Wird Zeit, dass der BR seine Mitbestimmung wahr nimmt und klare Regeln schafft, bzw. alte Regeln durch neue ersetzt.

R
rsddbr

30.09.2019 um 11:50 Uhr

Hallo Milli67,

vielen Dank, dass du deine Erlebnisse mit uns teilst. Anhand der Nachfragen merkst du ja schon, dass deine Schilderung unvollständig ist. Was aber definitiv fehlt, ist eine Frage, zu welcher du Hilfe benötigst.

Oder um es mit deinen Worten zu sagen: Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Betriebsruhe. Darin ist geregelt, dass für diese Zeit Urlaub zur Anrechnung kommt. Es muss dafür niemand einen Urlaubsantrag stellen und es erhält auch niemand Abmahnungen. Ansonsten muss für Urlaub ein Urlaubsantrag gestellt werden.

Ihre Antwort