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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub soll nicht genehmigt werden - was kann der BR tun

A
Apostel
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen

wir sind ein neuer BR und haben ein Problem und bitten um Hilfe!!!!

Seit Jahren ist das Procedere bei uns so, dass im Januar der Urlaub in die Urlaubsliste eingetragen werden muss. Danach wird diese Liste vom Abteilungsleiter begutachtet und wenn man nach 14 Tagen nichts hört gilt dieser als genehmigt. Nach dieserZeit haben die Leute dann auch den Urlaub gebucht.

Jetzt kam der AG und sagt ab sofort muss der Urlaub bei mir genehmigt werden. Wir vermuten jetzt, dass der AG den MA ihren Urlaub jetzt nicht genehmigt.

Was können wir oder die betroffenen tun- DANKE FÜR DIE HILFE!!!!!!

Apostel

1.20602

Community-Antworten (2)

R
rkoch

31.05.2010 um 11:24 Uhr

Erster großer Tip:

Nehmt als BR Eure MBR nach §87 (1) Nr. 5 BetrVG wahr und verhandelt eine BV über Urlaubsgrundsätze. Da rein schreibt ihr dann z.B. das beantragter Urlaub nach einer gewissen Frist (Urlaubsschein), z.B. 2 Wochen, bzw. ab einem gewissen Termin (Urlaubsliste), z.B. ab dem 31.03. als genehmigt gilt wenn der AG den Urlaub bis dahin nicht abgelehnt hat. Damit geht ihr in der Zukunft dem Problem aus dem Weg.

Wir vermuten jetzt, dass der AG den MA ihren Urlaub jetzt nicht genehmigt.

Da liegt Eure nächste Aufgabe: Klärt doch erst mal ob der AG das wirklich will, und falls ja, könnt ihr nach demselben §§ die Sache klären. Über die Einigungsstelle könnt ihr versuchen den AG zur Genehmigung des Urlaubs zu zwingen. Da Einigungsstelle teuer wird, wird der AG i.d.R. einlenken.....

Ansonsten gibt es genug Rechtsprechung (auch des BAG) wonach anzunehmen ist, das Urlaub nach einer gewissen Frist als genehmigt gilt. Eure Chancen stehen also in jedem Fall gut den AG in seine Schranken zu weisen.

W
wannsee

31.05.2010 um 11:53 Uhr

wann will die Kollegin denn den Urlaub antreten? Das könnte wichtig werden. Der Weg von rkoch ist absolut perfekt. Aber evtl. sollte die Kollegin noch mittels einer einstweiligen Verfügung vorgehen. Urlaubsantritt ohne Genehmigung des AG ist ggf. ein Kündigungsgrund. Mir als AN wäre es zu unsicher sich nachher evtl zu streiten ob der Urlaub durch das Verhalten des Abteilungsleiters bereits genehmigt war

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