Schichtarbeit ohne Zustimmung BR angeordnet
Hallo! Wir sind ein 3er BR (kein Mitglied hat irgendwelche Erfahrung) und im Moment nicht im Betrieb sondern auf BRI-Schulung. Heute kam eine Mail von einem Kollegen, dass der Chef heute Schichtarbeit ab nächsten Montag angeordnet hat und für einige Kollegen auch Arbeit diesen Samstag. Wir wussten natürlich von nichts und haben auch zu nichts zugestimmt. Die Kollegen murren; was können wir "aus der Ferne" tun? Wir sind erst Montag wieder im Betrieb. Jetzt fragen die Kollegen uns, ob sie Samstag bzw. Montag zu den "neuen Zeiten" arbeiten müssen. Wir meinen ja, jedenfalls was die Schicht angeht (Schichtarbeit steht in der Betriebsordnung/Betriebsvereinbarung gibt es noch nicht - Samstagsarbeit ist dort nicht erwähnt). Immerhin hat der AG ja das Weisungs- und Direktionsrecht. Der Verstoß (§ 87 ignoriert) betrifft ja eher den BR.
Was sagt ihr? Wir sitzen hier und reden uns die Köpfe heiß.... Sollten wir eine eMail an den AG schicken mit dem Hinweis, dass er unser Mitbestimmungsrecht ignoriert hat und wir nächsten Montag gleich darüber sprechen müssen? Gleich mit Konsequenzen "drohen"? Und was sollen wir den Kollegen sagen?
Danke schon mal vorab... ;-)
@kunibert Wir sind keinem Tarif angeschlossen; es gibt nur diese Betriebsordnung, in welcher genau steht, welche Arbeitszeit "Schicht" bedeutet. Die Wochenfrist gilt auch bei Änderung der Arbeitszeit? Ich dachte, die käme nur bei Kündigung zum Tragen!? Ich dachte, der BR muss zur Schichtarbeit seine Zustimmung geben, dass ohne die gar nichts geht!?
Community-Antworten (6)
29.08.2014 um 00:39 Uhr
Ist das bei euch im AV oder TV geregelt?
29.08.2014 um 02:53 Uhr
Hallo Lemmy,
vorweg erwähnt seid Ihr gerade auf dem BR 1. Meines Wissens werden da genau solche Fälle besprochen.
Der AG hätte Euch im Vorfeld über Samstagsarbeit informieren müssen da der BR nach § 87 Abs 1 Satz 2 und 3 ein Mitbestimmungsrecht hat.
Weiterhin gibt es eine 1 Wochenfrist ab Übergabe an den BRV. Da Ihr nicht in der Firma seid hat Euer BRV bis zum heutigen Tag bestimmt kein dementsprechendes Schreiben bekommen. Die Information durch Euren Kollegen ist nicht ausschlaggebend. Somit ist die Änderung der Arbeitszeit unzulässig da nicht Ihr gegen § 87 sondern der AG verstoßen hat.
Ich an Eurer Stelle würde ein Schreiben an den Arbeitgeber aufsetzen mit dem Hinweis das diese Änderung zur Samstagarbeitszeit unzulässig ist. Weiterhin würde ich einen Terminvorschlag für Montag machen und eine Agenda anhängen. Drohen würde ich nicht gleich.
Da ich meine Unterlagen leider in der Firma habe kann ich Dir mit weiteren Paragraphen nicht helfen. Wie schon am Beginn geschrieben, einfach Euren Referenten ansprechen. Er wird Euch sicherlich auch mit den weiteren Paragraphen helfen.
Es sei denn, wie von Kunibert angesprochen, solche Änderungen sind im TV geregelt. Eine BV zur Schichtarbeit habt Ihr ja.
29.08.2014 um 11:00 Uhr
Aua!
Also erstmal kennt der 87er KEINE Wochenfrist, du bist vermutlich beim 99er. Des Weiteren wird der BR nicht bloß "informiert", er wird angehört und ohne Zustimmung läuft gar nichts. Selbst wenn ein TV Schichtarbeit regelt, ist die konkrete Regelung derselben wieder beim BR. Sachen wie zB den Schichtplan kann der TV nicht regeln und wenigstens dessen Änderung geht nur mit BR. Chef kontaktieren und Verfahren nach 23.3 in Aussicht stellen, falls er meint das ganze durchziehen zu wollen wäre das Einzige, was man meiner Ansicht nach jetzt noch tun könnte.
29.08.2014 um 11:33 Uhr
Da werdet Ihr wohl aus der Ferne aktiv werden müssen. Schickt dem AG eine Mail, dass er es unterlassen möge Mehrarbeit oder geänderte Arbeitszeiten ohne Zustimmung des BR anzuordnen und seine Anordnung zurück zu nehmen.
Wenn Ihr auf einem Seminar seit, kann Euch der Referent sicherlich ein wenig Hilfestellung geben.
Ist der ganze BR auf dem Seminar? Dann könnt Ihr ja dort eine BR-Sitzung machen.
Und gibt es im Betrieb noch Ersatzmitglieder?
29.08.2014 um 13:56 Uhr
@ Kulum,
den 87er habe ich wegen dem Mitbestimmungsrecht reingenommen. Wie ich auch geschrieben habe, sind meine Unterlagen in der Firma und alle § habe ich noch nicht im Kopf.
Weiterhin steht außer Frage das der BR angehört werden muss UND dann auch zustimmen muss.
29.08.2014 um 14:17 Uhr
Deine Ein Wochenfrist gibt es in dem Zusammenhang nicht.
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