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Wie verhält sich BR bei angeordneter Sonntagsarbeit?

J
janin
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Software-Dienstleister. Wegen Termindruck wird für einige Kollegen Sonntagsarbeit angeordnet. Diese haben nichts dagegen. Wie verhält sich der Betriebsrat in diesem Fall? Soll er diese Sonntagsarbeit zustimmen? Was passiert, wenn BR nicht zustimmt, die Kollegen aber trotzdem am Sonntag arbeiten kommen? Was sind die Voraussetzungen, dass BR in diesem Fall überhaupt zustimmen kann?

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Community-Antworten (5)

J
janin

25.10.2006 um 20:30 Uhr

Arbeitsgesetz: § 9

Sonn- und Feiertagsruhe

(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.

§ 13

Ermächtigung, Anordnung, Bewilligung

(4) Die Aufsichtsbehörde soll abweichend von § 9 bewilligen, daß Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit Arbeiten beschäftigt werden, die aus chemischen, biologischen, technischen oder physikalischen Gründen einen ununterbrochenen Fortgang auch an Sonn- und Feiertagen erfordern.

(5) Die Aufsichtsbehörde hat abweichend von § 9 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zu bewilligen, wenn bei einer weitgehenden Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten und bei längeren Betriebszeiten im Ausland die Konkurrenzfähigkeit unzumutbar beeinträchtigt ist und durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann.

FB
Frank B.

26.10.2006 um 09:30 Uhr

Vielleicht mal beim Gewerbeaufsichtsamt informieren.

V
viktor

26.10.2006 um 10:39 Uhr

Der BR hat darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der AN geltenden Gesetze angewandt werden. Also kann - sofern der AG keine Genehmigung zur Sonntagsarbeit hat - der BR eigentlich nur nein sagen.

U
Udo

18.11.2006 um 16:18 Uhr

Wo liegt das Problem? Wenn die Leute arbeiten wollen ist dach alles in Ordnung. Die Frage die bleibt ist: Wie sieht die Entlohnung für die geleisteten Überstunden aus. Wenn es keine zusätzliche Vergütung gibt sieht die Sache natürlich schon wider andes aus...

Gruß, Udo

C
Chiclana

12.01.2007 um 12:18 Uhr

Hallo, ich klicke mich mal hier mit ein, da wir eine ähnliche Situation haben.

In der Software-Entwicklung ist Wochenendarbeit aufgrund eines dringendes Programmeinsatzes notwendig. Die Mitarbeiter sind dazu bereit, eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt ist da. Der Betriebsrat lehnt die Überstunden aber ab, da zuvor bereits viele Überstunden angefallen sind. Was bedeutet das nun für die Mitarbeiter? Dürfen sie an dem Wochenende nun nicht arbeiten? Oder liegt die Entscheidung bei ihnen selbst? Oder oder oder?

Vielen Dank für Eure Antworten!

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