Erstellt am 19.03.2020 um 14:22 Uhr von stehipp
Nein der AG darf vieles von dem genannten nicht ohne Zustimmung des BRs anordnen.
Das gilt für ich sowohl für die Überstunden als auch für das Thema Homeoffice.
Redet mit dem AG, findet eine Lösung die passt. Ich denke einfach im Augenblick ist es noch wichtiger Lösungen zu finden und nicht Probleme zu suchen.
Wir müssen zur Zeit noch aktiver mit unseren AG versuchen, den Laden am Laufen zu halten. Das gilt für den AG, für den BR, aber auch für alle Mitarbeiter.
Wir haben z.B. mit dem AG vereinbart, uns jeden Tag zusammenzusetzen und zu besprechen, was sich neu ergeben hat, welche Konsequenzen das bedeutet und wie wir damit umgehen.
Erstellt am 19.03.2020 um 14:26 Uhr von nicoline
BetriebsRat2016
*Wir sind ein Verein*
Seid ihr ein Tendenzbetrieb?
*Die Geschäftsleitung erstellte am Montag einen Dienstplan für die Mitarbeiter.*
Corona setzt die Mitbestimmung grundsätzlich erstmal nicht außer Kraft und wenn ihr sonst die Dienstpläne mitbestimmt, kann der AG jetzt nicht einfach ohne Mitbestimmung Dienstpläne herausgeben und Überstunden anordnen.
Erstellt am 19.03.2020 um 14:53 Uhr von nicoline
*Mitarbeiter fragen nun nach, ob der Betriebsrat da keine Mitspracherecht hat*
Das müsstest du doch eigentlich wissen, wenn du hier als BR fragst!
Erstellt am 20.03.2020 um 13:49 Uhr von BetriebsRat2016
Hallo nicoline, ja wir sind ein Tendenzbetrieb und wir als BR versuchen mit der Geschäftsleitung im guten Einvernehmen übereinzukommen. Nach jeder Ermahnung unsererseits geloben die Besserung und erledigen es umgehend. Aber in diesen außerordentlichen Krisenzeiten wo alles schnell geht. Sind die BR Gesetze z. B. Mitspracherecht und Zustimmung ausgehebelt oder nicht? Nein sicher nicht. Jetzt arbeiten auch fast alle im Homeoffice und wir können vorerst nur telefonieren. Wie machen es die anderen kleinen BR, wir sind 70 Mitarbeiter, speziell in der Kinderbetreuung, Sozialwesen in dieser Zeit.