Erstellt am 27.07.2007 um 18:29 Uhr von pirat
Monti,
lies mal....
Suchfunktion 15737
Schichtplan Änderung
Erstellt am 28.07.2007 um 00:32 Uhr von Der alte Heini
Monti,
ja der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
Teilt der Geschäftsleitung mit, dass der BR aufgrund der Probleme mit dem Produktionsleiter es für nötig erachtet, seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen.
Ihr verlangt vom AG den Abschluss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter rechtzeitig im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der geplanten Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument, den Schichtablauf der Mitarbeiter zu überwachen um bei Bedarf entsprechend einzuschreiten.
Wichtig ist noch, dass Gespräche über die Umsetzung und Einhaltung usw. nur mit der GL geführt werden und nicht mit irgendwelchen "wichtigen" Vorgesetzten.