Erstellt am 06.10.2022 um 13:04 Uhr von alterMann
Ein bisschen hört sich das so an, als wolltet Ihr die Betriebspolizei spielen: (" um der GF einmal aufzuzeigen, dass das so nicht geht." )
Um den GF über einen Missstand zu informieren, braucht man eigentlich keine solche Aufstellung. Da würde es reichen, das Thema im Monatsgespräch zu behandeln.
Erstellt am 06.10.2022 um 13:26 Uhr von RudiRadeberger
1.) Die Budgetplanung ist fehlerhaft, wenn das Budget durch diese Vorgehensweise ungeplant geschmälert wird. Wenn das bei euch so Gang und Gebe ist, sollte es auch entsprechend budgetiert sein.
2.) Die Einführung von Compliance-Regeln wäre vielleicht mal angebracht. Die Anreise an den Urlaubsort als Dienstreise zu deklarieren, nur weil dort eventuell was rumsteht, was dienstlichen Bezug hat...ist schon dreist. Ich arbeite in der grünen Branche - wenn wir so handeln würden, wäre jede Reise eine Dienstreise.
Erstellt am 06.10.2022 um 14:06 Uhr von Muschelschubser
Leider hat der BR bei der Ausgestaltung von Dienstreisen kein Mitbestimmungsrecht.
Eventuelle Kostenerstattungen fallen auch nicht unter die Mitbestimmung der Lohngestaltung.
Wenn das regelmäßig vorkommt, könnte man mal versuchen, mit dem AG eine BV über die Ausgestaltung von Dienstreisen zu schließen (Anspruch, Erstattungsfähigkeit, Arbeitszeit etc.).
Was die Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Dingen angeht, dürfte das Recht auf Einsichtnahme etwas zu weit gehen. Bei Betrieben über 100 MA kann es auch sein, dass man auf den Wirtschaftsausschuss verwiesen wird. Hat man keinen gegründet - Pech gehabt.
Mir fällt ehrlich gesagt keine erzwingbare Mitbestimmungsmöglichkeit ein, die unmittelbar dem BR zusteht.
Erstellt am 06.10.2022 um 14:14 Uhr von celestro
Gucken sich die MA denn wirklich XY an? Und ist es dann nicht eigentlich sogar SO besser? Denn wenn der MA eine "richtige" Dienstreise dorthin unternimmt, zahlt der AG ja NOCH MEHR aus dieser Kasse.
Erstellt am 06.10.2022 um 14:52 Uhr von Relfe
wie können den "Dienstreisen" von MA das Budget für "Weiterbildung" schmälern?
oder zählt bei euch die Dienstfahrt zu XY schon als Weiterbildung?
Dann würde ich aber ganz schnell die BV "Weiterbildung" in Angriff nehmen, weil Städte angucken ohne "Fremdenführer" mit Sicherheit keine Weiterbildung ist, schon gar keine anerkannte Weiterbildung
PS: zählt die Dienstfahrt zum P... nach Barcelona dann auch zur Weiterbildung, ähnlich wie bei VW nach Brasilien :-) (das würde erklären warum das Budget gesprengt wird)
Erstellt am 06.10.2022 um 16:25 Uhr von ganther
"Dann würde ich aber ganz schnell die BV "Weiterbildung" in Angriff nehmen, weil Städte angucken ohne "Fremdenführer" mit Sicherheit keine Weiterbildung ist, schon gar keine anerkannte Weiterbildung"
Auch über eine BV wirst du nicht verhindern können, dass der AG Kosten einem Budget gegenrechnet. Das unterliegt eben nicht der Mitbestimmung (ist unternehmerische Freiheit). Das eine Urlaubsfahrt hier abgerechnet wird auch nicht. Klar ist keine Weiterbildung, aber gerade daher gibt es kein MBR
Erstellt am 06.10.2022 um 17:45 Uhr von celestro
"weil Städte angucken ohne "Fremdenführer" mit Sicherheit keine Weiterbildung ist, schon gar keine anerkannte Weiterbildung"
laut Startpost:
"weil sie sich XY in der Zielstadt angucken möchten"
also eher "bei Kunde X die Produktion" ... also so habe ich das jedenfalls verstanden.