Dienstreisen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Dienstreisen. Es gibt Kollegen bei uns, die ihren ersten Urlaubstag nicht als solchen schreiben, sondern einen Dienstreiseantrag einreichen, weil sie sich XY in der Zielstadt angucken möchten.
Das wird von der GF einfach durch gewunken. Es handelt sich dabei meist um Fahrten ins Ausland, die das Gesamtbudget für alle MA im Bezug auf Weiterbildung erheblich schmälern.
Ist es uns als BR erlaubt einen Antrag zu stellen, dass wir Einsicht in alle Dienstreisen des letzten Jahres haben möchten, um der GF einmal aufzuzeigen, dass das so nicht geht.
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit so etwas zu unterbinden? Also das vereinzelte Kollegen sich 50% ihrer Fahrtkosten zum Urlaubsort vom Unternehmen finanzieren lassen.
Hat der BR bei Dienstreisen überhaupt ein Mitspracherecht, wenn die Dienstreise vom AN gewollt ist?
Vielen Dank für eure Hilfe.
lg Nick
Community-Antworten (7)
06.10.2022 um 15:04 Uhr
Ein bisschen hört sich das so an, als wolltet Ihr die Betriebspolizei spielen: (" um der GF einmal aufzuzeigen, dass das so nicht geht." ) Um den GF über einen Missstand zu informieren, braucht man eigentlich keine solche Aufstellung. Da würde es reichen, das Thema im Monatsgespräch zu behandeln.
06.10.2022 um 15:26 Uhr
1.) Die Budgetplanung ist fehlerhaft, wenn das Budget durch diese Vorgehensweise ungeplant geschmälert wird. Wenn das bei euch so Gang und Gebe ist, sollte es auch entsprechend budgetiert sein. 2.) Die Einführung von Compliance-Regeln wäre vielleicht mal angebracht. Die Anreise an den Urlaubsort als Dienstreise zu deklarieren, nur weil dort eventuell was rumsteht, was dienstlichen Bezug hat...ist schon dreist. Ich arbeite in der grünen Branche - wenn wir so handeln würden, wäre jede Reise eine Dienstreise.
06.10.2022 um 16:06 Uhr
Leider hat der BR bei der Ausgestaltung von Dienstreisen kein Mitbestimmungsrecht.
Eventuelle Kostenerstattungen fallen auch nicht unter die Mitbestimmung der Lohngestaltung.
Wenn das regelmäßig vorkommt, könnte man mal versuchen, mit dem AG eine BV über die Ausgestaltung von Dienstreisen zu schließen (Anspruch, Erstattungsfähigkeit, Arbeitszeit etc.).
Was die Mitbestimmung bei wirtschaftlichen Dingen angeht, dürfte das Recht auf Einsichtnahme etwas zu weit gehen. Bei Betrieben über 100 MA kann es auch sein, dass man auf den Wirtschaftsausschuss verwiesen wird. Hat man keinen gegründet - Pech gehabt.
Mir fällt ehrlich gesagt keine erzwingbare Mitbestimmungsmöglichkeit ein, die unmittelbar dem BR zusteht.
06.10.2022 um 16:14 Uhr
Gucken sich die MA denn wirklich XY an? Und ist es dann nicht eigentlich sogar SO besser? Denn wenn der MA eine "richtige" Dienstreise dorthin unternimmt, zahlt der AG ja NOCH MEHR aus dieser Kasse.
06.10.2022 um 16:52 Uhr
wie können den "Dienstreisen" von MA das Budget für "Weiterbildung" schmälern? oder zählt bei euch die Dienstfahrt zu XY schon als Weiterbildung?
Dann würde ich aber ganz schnell die BV "Weiterbildung" in Angriff nehmen, weil Städte angucken ohne "Fremdenführer" mit Sicherheit keine Weiterbildung ist, schon gar keine anerkannte Weiterbildung
PS: zählt die Dienstfahrt zum P... nach Barcelona dann auch zur Weiterbildung, ähnlich wie bei VW nach Brasilien :-) (das würde erklären warum das Budget gesprengt wird)
06.10.2022 um 18:25 Uhr
"Dann würde ich aber ganz schnell die BV "Weiterbildung" in Angriff nehmen, weil Städte angucken ohne "Fremdenführer" mit Sicherheit keine Weiterbildung ist, schon gar keine anerkannte Weiterbildung" Auch über eine BV wirst du nicht verhindern können, dass der AG Kosten einem Budget gegenrechnet. Das unterliegt eben nicht der Mitbestimmung (ist unternehmerische Freiheit). Das eine Urlaubsfahrt hier abgerechnet wird auch nicht. Klar ist keine Weiterbildung, aber gerade daher gibt es kein MBR
06.10.2022 um 19:45 Uhr
"weil Städte angucken ohne "Fremdenführer" mit Sicherheit keine Weiterbildung ist, schon gar keine anerkannte Weiterbildung"
laut Startpost:
"weil sie sich XY in der Zielstadt angucken möchten"
also eher "bei Kunde X die Produktion" ... also so habe ich das jedenfalls verstanden.
Verwandte Themen
Geltendes Recht bei Dienstreisen im Ausland - Mitarbeiter dürfen so viele Stunden arbeiten, wie das Gesetz vor Ort erlaubt?
Unser neuer Leiter der Personalabteilung stellt die Behauptung auf, dass auf ausländischen Dienstreisen nicht des deutsche Gesetzt gilt. Konkret wird behauptet, dass bei Dienstreisen nicht das deutsch
Dienstreise = Arbeitszeit?
Wir sind gerade dabei, mit unserer Geschäftsleitung eine neue Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitregelung zu treffen. Umstritten ist dabei die Anrechnung der Dienstreisen. Der Arbeitgeber betrachtet
Dienstreise: im Ausland zahlen die Kollegen fast immer drauf - Haben wir ein Recht, eine BV für Dienstreisen zu verlangen?
Hallo. Bislang gab es bei uns keine konkreten Reiserichtlinien für Dienstreisen. Es wurde immer so gehandhabt wie seit eh und je: Hotelkosten, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand... Nun will unser ne
Dienstreisen - Genehmigung
Wir hatten bis vor einiger Zeit einen Wochenplan in den alle Aussendienstler jeweils Montag Ihre Dienstreisen bekanntgaben - Das wurde nun abgeschafft. Hier meine Frage wie sieht das rechtlich aus ,s
Dienstreisen und Mitbestimmung
Ein Hallo in die Runde, unten folgende Frage zu Dienstreisen, deren Anordnung durch den Arbeitgeber meiner Erkenntnis nach grundsätzlich mitbestimmungs-frei ist, diskutiert unser Gremium: In den k