Dienstreise
Hallo, wenn ein Angestellter auf Dienstreise nach Feierabend das gebuchte Hotel bestiehlt, kann er dann von seinem Arbeitgeber belangt werden?
Community-Antworten (2)
26.11.2021 um 21:05 Uhr
Hat der AG das Zimmer für seinen AN gebucht hat er mit dem Hotelier oder Pensionsbetreiber einen Vertrag geschlossen. Dies bedeutet: Der Arbeitnehmer übernimmt auf Veranlassung des Arbeitgebers dabei nur die Aufgabe, die der Arbeitgeber gegenüber dem Kunden selbst schuldet (sog. Leistungspflichten). Vereinfacht gesprochen, findet hier lediglich ein „Outsourcing“ hinsichtlich derjenigen Person statt, die für den Arbeitgeber den Vertrag mit dem Kunden erfüllt. Der Arbeitnehmer ist dabei sog. Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers (§ 278 BGB), der im Pflichtenkreis des Arbeitgebers tätig wird. Hier entsteht also nicht nur dem Bestohlenen einen Schaden, sondern auch dem AG. Hier wäre sogar eine fristlose Kündigung möglich.
29.11.2021 um 10:21 Uhr
Hier muss ich dem Dummenhund widersprechen. Wir hatten vor längerer Zeit genau so einen Fall. Es handelte sich um eine Verdachtskündigung bei einem Betriebsratsmitglied. Es gab auch noch den weiteren Kündigungsgrund Spesenbetrug. Spesenbetrug ist ein No-Go bei uns. Besonders wie hier in einem größeren Rahmen über einen längeren Zeitraum.
Bei dem (angeblichen) Diebstahl haben wir widersprochen. Als der AG die Zustimmung des ehemaligen Betriebsratsmitglied ersetzen wollte hatte der Richter folgendes gesagt: "So einen Fall hatte er noch nicht gehabt. Er hat seine Kollegen beim Mittagstischsenat befragt, ob sie so etwas schon mal hatten bzw. wüssten ob es ein Urteil dazu geben würde." Keiner konnte etwas dazu sagen. In der Rechtsdatenbank hatte der Richter auch nichts gefunden. Sein Urteil plus Kommentar war: "Die Zustimmung zur Kündigung wird nicht ersetzt. Er würde aber jede Wette darauf eingehen, dass das bis zum EUGH gehen würde und da würde es ein richtungsweisendes Urteil zu diesem Thema geben. Aber so weit würde es nicht gehen, denn der Spesenbetrug würde ihm beim Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht das Genick brechen."
Also ist mein Senf dazu: Der AG wird es versuchen, den AN zu kündigen, aber wie es vor Gericht ausgeht und wer den längeren Atem hat wird sich mit der Zeit ergeben.
Sorry für den langen Text.
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