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Mimi1962
Apr 2020 bearbeitet

Ich befinde mich demnächst 4 Wochen in einer beruflichen Auszeit. Während dieser Zeit findet eine wichtige GBR Sitzung statt. Ich müsste für 3 Tage in einem Hotel am Sizungsort übernachten. Da es ein Ehrenamt ist, kann ich ja an der Sitzung teilnehmen, aber muss der AG die Übernachtungskosten tragen und wie ist es mit dem Versicherungsschutz. Vielen Dank für eure Antworten

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Community-Antworten (10)

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kratzbürste

08.04.2020 um 15:01 Uhr

Wohl eher die Frage: Wie ist es mit dem Virenschutz?

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Kjarrigan

08.04.2020 um 15:26 Uhr

Da der Sachverhalt nichts konkretes hergibt:

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Übernahme der Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats und seiner Mitglieder (§ 40 Abs.1 BetrVG) sowie für die Bereitstellung von Sachmitteln, Räumen, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal im erforderlichen Umfang (§ 40 Abs. 2 BetrVG) entstehen.

Welcher Versicherungsschutz ist denn konkret gemeint?

M
Mimi1962

08.04.2020 um 15:47 Uhr

Was ist nicht konkret.? Das der AG die Kosten zu tragen hat ist klar, im Normalfall auch kein Thema. Aber ich befinde mich in unbezahlter Freistellung. Und ich kann mich auch da verletzen, Thema Arbeitsunfall.

Und zum Thema Vierenschutz von Kratzbürste.

  1. Das Treffen ist erst in 6 Wochengeplant.
  2. Im Laden wo täglich mehrere100 Kunden kommen, kann ich mich eher infizieren, als wenn ich mich mit 10 Kollegen trreffe und wir alle Vorschriften wie Abstand use. beachten.
C
celestro

08.04.2020 um 16:24 Uhr

wenn die Sitzung während der Auszeit stattfindet, braucht der AG keine kosten tragen und versichert ist man auch dann auch nicht (jedenfalls nicht im Sinne von "Arbeitsunfall", sofern das passieren würde). Es ist reines Privatvergnügen.

K
Kjarrigan

08.04.2020 um 16:39 Uhr

Hallo Mimi1962 und ganu das ist mit konkret gemeint - Berufliche Auszeit oder unbezahlte Freistellung oder Kur/Reha oder Elternzeit oder oder oder.

Und genau von diesen Umständen kann es halt abhängen, ob es "wie Arbeitszeit zu vergüten" oder "reines Privatvergnügen ist".

Und zum Thema Kosten: notwendige Kosten - nur weil ich mich gerade 4 Wochen auf einer einsamen Insel befinde und dann meine ich müsste mal eben für eine GBR Sitzung nach Hause fliegen - braucht der AG bestimmt die Kosten nicht zu tragen.

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DummerHund

08.04.2020 um 20:30 Uhr

@Mimi1962 Warum musst den ausgerechnet du dorthin? Das BetrVG hat doch gerade für solche Fälle der Verhinderung die Möglichkeit geschaffen das ein Ersatzmitglied entsandt werden kann. Habt ihr so wenig Vertrauen? Es sind 6 Wochen bis dahin. Und ist es wirklich so wichtig könnte schon jetzt das Ersatzmitglied sich langsam in die Sache rein arbeiten.

Mit Sicherheit zahlst du drauf, denn da du eigentlich keine Arbeitszeit hast, braucht der AG hier nicht zu zahlen. Was die Fahrtkosten betrifft....hm, da kennt man eure Reisekostenrichtlinie nicht . Hier bin ich so ein bisschen im Zwiespalt, weil diese dem AG ja auch entstehen würden, wie ja auch die Übernachtungskosten, wenn ein Ersatzmitglied die Reise antritt. Das einfachste wäre einfach, vertaut eurem Ersatzmitglied und genieße du deine Auszeit.

M
Mimi1962

08.04.2020 um 21:12 Uhr

Danke für eure Antworten. Ja wir werden wohl unser Ersatzmitglied entsenden, zu dem ich übrigens vollstes Vertrauen habe.

D
DummerHund

08.04.2020 um 21:19 Uhr

Kluge Entscheidung ;-)

P
Pjöööng

09.04.2020 um 02:21 Uhr

Hallo Mimi1962!

Ich will mal versuchen das Ganze von der rechtlichen Seite zu beleuchten.

Es geht um Betriebsratstätigkeit während einer unbezahlten Freistellung?

Durch die Freistellung ruht Dein BR-Amt NICHT! Du bist also weiterhin Betriebsratsmitglied und hast damit mindestens das Recht an BR-Sitzungen und anderen BR-Terminen teilzunehmen, sowie auch ansonsten Dein Amtz ausüben. Du kannst Dich aber auch, wenn Dir die Amtsausübung unzumutbar ist, beim BRV als verhindert melden.

Wenn Du Mitglied im GBR bist, dann gehört die Teilnahme an den GBR-Sitzungen zu Deinen betriebsrätlichen Tätigkeiten und die Entscheidung ob die Teilnahme unzumutbar ist (und damit eine Verhinderung vorliegt) liegt bei Dir.

Solange von Deinem Aufenthaltsort die Reisekosten nicht erheblich höher sind als von Deiner Betriebsstätte, hat der Arbeitgeber auch die Fahrtkosten zu erstatten.

Betriebsrätliche Tätigkeit wird von der gesetzlichen Unfallversicherung wie Arbeit behandelt. Du bist also auch während BR-Sitzungen, GBR-Sitzungen, An- und Abreise gesetzlich unfallversichert.

Lediglich bei der Arbeitszeit bin ich mir unsicher. Vorrangig besteht ja ein Freistellungsanspruch. Freigestellt bist Du ja bereits. Jetzt könnte man aber auch argumentieren, dass aus betrieblichen Gründen (Du bist ja freigestellt) die Betriebsratstätigkeit aus betrieblichen Gründen außerhalb Deiner persönlichen Arbeitszeit erfolgt. Keine Ahnung ob Dein Arbeitsrichter dieser Argumentation folgen würde.

M
Mimi1962

09.04.2020 um 17:52 Uhr

Hallo Pjöööng, vielen Dank für deine Antwort. Wir haben nun entschieden, dass während meiner Auszeit, mein Ersatzmitglied zum GBR fährt. Reisekosten wären keine weiter angefallen, da wir für die Fahrten zur Sitzung einen Mietwagen vom AG erhalten und wir auch Fahrgemeinschaften bilden.

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