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monatliche Prämie wird mit Gehaltserhöhung verrechnet

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Floki9000
Okt 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen. Aufgrund der 12 Euro Mindestlohn wurde in meiner Firma dieses Jahr zweimal 5% Lohnerhöhung gezahlt. Im Zuge dessen wurde ich darüber informiert, dass dadurch meine monatl. Prämie vonn 100, die ich für eine spezielle Tätigkeit in der Firma erhalten habe, gestrichen wird. Effektiv wurde mir dadurch keine 5% Lohnerhöhung gegeben, sondern lediglich etwas über 3%. Ich weiß, höheres Gehalt ist gut für den Rentenanspruch, aber irgendwie kommt mir das trotzdem windig vor. Ich über weiterhin die spezielle Tätigkeit aus, aber bin jetzt wieder gleich mit allen anderen, die das nicht tun. Vielleicht könnt Ihr mir da helfen, oder einen Tip geben. Danke euch

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Community-Antworten (13)

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rtjum

05.10.2022 um 10:20 Uhr

gibt es bei Euch einen Betriebsrat?

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Floki9000

05.10.2022 um 10:25 Uhr

Ja, den gibt es. Die haben der Sache aber soweit ich weiß zugestimmt. Hab selber schon recherchiert, aber noch nichts Richtiges dazu gefunden. Betrifft nicht nur mich. Wurde auch bei anderen Kollegen so gemacht, habe ich mitbekommen.

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Relfe

05.10.2022 um 11:00 Uhr

für den "Zuschlag" gibt es eine vertragliche Vereinbahrung? AV oder BV? Gibt es eine "Entlohnungstabelle" / Entgeltgruppen o.ä.

oder war der Zuschlag ohne eine schriftliche Grundlage?

Wie lange bekommst Du den Zuschlag schon?

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Floki9000

05.10.2022 um 11:06 Uhr

Der Zuschlag wurde zunächst mit der Funktionserweiterung beschlossen und dies bekam ich auch schriftlich. Ich bekomme die Prämie jetzt seit ca. 7 Jahren, also bekam. Eine BV zu solchen Prämien gibt es nicht. Es gibt auch eine EG Lohntabelle, aber wie gesagt, Prämien sind da nicht mit abgebildet.

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rtjum

05.10.2022 um 11:09 Uhr

rede mal mit dem BR und lass Dir erklären ob und wieso die zugestimmt haben

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dieschi

05.10.2022 um 11:47 Uhr

"Der Zuschlag wurde zunächst mit der Funktionserweiterung beschlossen und dies bekam ich auch schriftlich."

In dem Schreiben, das Du hoffentlich noch hast, wurde festgehalten das der Zuschlag eine Extraleistung für diese "Funktionserweiterung" ist?

Mich würde auch interessieren was der BR dazu sagt bzw. wie er seine Zustimmung zum Wegfall der Prämie begründet.

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celestro

05.10.2022 um 12:04 Uhr

Dann solltest Du den AG mal fragen, ob er jetzt nicht mehr möchte, das Du diese zusätzliche Funktion ausübst. Denn wenn er die nicht bezahlt, solltest Du Dich darum auch nicht mehr kümmern.

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Pickel

05.10.2022 um 12:27 Uhr

Celestro, vielleicht googelst du nochmal "Direktionsrecht"?

Je nach Konstellation kann dein merkwürdiger Tipp auch als Arbeitsverweigerung mit gravierenden Folgen ausgelegt werden.

Im Rahmen des Mindestlohns ist es völlig normal und auch anerkannt, dass die unteren Lohngruppen nach oben aufschließen, ohne dass den eingeholten Lohngruppen eine Anhebung zusteht.

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celestro

05.10.2022 um 12:30 Uhr

Eine Frage als Arbeitsverweigerung auslegen? Wieder mal ein typischer Pickel ... Kopf schüttel

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Relfe

05.10.2022 um 12:39 Uhr

die Frage ist, ob daraus eine "betriebliche Übung" entstanden ist, die der AN erwarten darf. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html

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dieschi

05.10.2022 um 12:57 Uhr

@Pickel "Je nach Konstellation kann dein merkwürdiger Tipp auch als Arbeitsverweigerung mit gravierenden Folgen ausgelegt werden."

Wenn ich den TO richtig verstehe gibt es eine schriftliche Vereinbarung die den Zuschlag (Prämie) für das "erweiterte Aufgabengebiet" regelt. Dieser Zuschlag ist nun Aufgrund einer Lohnerhöhung weggefallen die noch nicht mal primär etwas mit dem Zuschlag zu tun hat. So gesehen kann der MA seinen AG ruhig mal Fragen wer denn nun die "erweiterte Tätigkeit" weiter ausübt denn er soll sie wohl nicht mehr machen.

Die Frage ist doch vollkommen legitim!?

"Im Rahmen des Mindestlohns ist es völlig normal und auch anerkannt, dass die unteren Lohngruppen nach oben aufschließen, ohne dass den eingeholten Lohngruppen eine Anhebung zusteht."

@Pickel Was genau hat das mit dem Fall hier zu tun?

Laut EK-Lohntabelle die vom AG angewendet wird, sind dort keine Zuschläge erfasst. Also tangieren Lohnerhöhungen die Zuschläge nicht. ME hat der AN weiter Anspruch auf seine "schriftliche vereinbarte" Zulage da sie nicht Teil der Lohntabelle/Gruppe ist!

Weiter stellt sich mir die Frage ob der AG die Zulage die ja an die "erweiterte Tätigkeit" gekoppelt ist, überhaupt einschränken bzw. wegnehmen darf so lange der AN die "erweiterte Tätigkeit" ausübt, jetzt mal unabhängig davon ob der BR dem zugestimmt hat oder nicht.


"die Frage ist, ob daraus eine "betriebliche Übung" entstanden ist, die der AN erwarten darf"

@Relfe Die Überlegung hatte ich auch, war mir nur nicht sicher ob ich es ansprechen soll ...

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enigmathika

06.10.2022 um 17:03 Uhr

"die Frage ist, ob daraus eine "betriebliche Übung" entstanden ist, die der AN erwarten darf." Da es darüber offenbar eine schriftliche Vereinbarung gibt, bedarf es keiner betrieblichen Übung.

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celestro

07.10.2022 um 11:42 Uhr

"Da es darüber offenbar eine schriftliche Vereinbarung gibt, bedarf es keiner betrieblichen Übung."

Du meinst wohl eher "dann kann keine betriebliche Übung entstehen".

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