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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämien und das MBR

C
ChrisOOh
Okt 2021 bearbeitet

Liebe BR-Kollegen Unsere kooperative GF hat vor einigen Monaten eine Prämie an einen, für uns, unbekannten Personenkreis ausbezahlt. Wir waren sehr irritiert als wir davon von einer Kollegin erfuhren. Als wir in der mtl. Sitzung nachhakten. Sagte die GF etwas von personeller Einzelmaßnahme. Hab mir das Lachen verkneifen müssen. 2 Monate waren wir erschreckend geduldig und schoben uns fleißig Briefe zu. Setzten auch Fristen zur Stellungnahme, die aber seitens der GF kommentarlos verstrichen. Einige Zeit später wurden wir als BR informiert, dass eine weitere Prämie bezahlt werden soll. Das Motto: da ist der Topf, verteilt mal. Nach welchen Kriterien? Wie soll man da das AGG einhalten? Keine Antwort. Was ist mit denen die nichts bekommen haben? Weder bei der ersten Ausschüttung, noch bei der zweiten. Kein Kommentar. Dann war es uns zu bunt und wir hatten vor als Konsequenz die E-Stelle anzurufen. Da hat die GF aber schnell reagiert. Viel Bla Bla um nichts und wir waren wieder am Anfang. Wer? Warum? Wieviel? Und warum nicht die anderen? Antwort der GF: das MBR kann nicht nachgefordert werden. Das ganze hat ein bisschen was mit Schneebälle braten zu tun. Der aktuelle Stand ist seit kurzem: wir wissen jetzt die Kriterien, aber immer noch nicht die Begünstigten der ersten Runde. (offiziell natürlich!) Wenn ich aber als GF Kriterien habe nach denen ich Prämien ausschütten möchte. Warum hat jeder den selben Betrag? Ist das ein Geduldspiel? Ein Machtkampf? Kann jmd von euch bitte einen oder gerne mehrere Tipps geben. Bin kurz davor mein Amt hinzuschmeißen, weil die Prämie ist nur die Spitze des Eisbergs.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

13.11.2014 um 22:12 Uhr

Macht mal eure Hausaufgaben und seht die bruttolohnlisten ein...

M
Maclogic

13.11.2014 um 23:50 Uhr

@ChrisOOh,

wenn ich den Sachverhalt in Kürze richtig deute sind die Prämien, freiwillig erbrachte Leistungen von Seiten eures Geschäftsführers. Da er aber den Betriebsrat nicht an der Verteilung der Prämien mitentscheiden lassen will hilft da nur die Einigungsstelle. Wenn er aber sagt da ist der Topf jetzt verteilt mal, dann müsst Ihr schon wissen wie der Betriebsrat das händeln will. Fragt doch erst einmal wer das Geld erhalten soll.(Mitarbeiterkreis) Sind dann noch Mitarbeiter übrig welche nichts erhalten sollen wäre das doch der Grund dafür mal bei einer Betriebsversammlung darüber zu reden. Wie gesagt, der Betriebsrat sollte sich schon darüber im Klaren sein was er eigentlich will. Das Informationsrecht den Kreis der Begünstigten zu erfahren hat der Betriebsrat. Also dann doch ohne wenn und aber die Einigungsstelle beschließen.

K
Kölner

14.11.2014 um 08:14 Uhr

Um es festzuhalten: ICH HABE GAR NICHTS GELÖSCHT!

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