Erstellt am 04.12.2006 um 12:58 Uhr von Mona-Lisa
@anonym,
gerichtlich vertreten wird der MA von einem Rechtsanwalt, nicht von den Betriebräten!
Erstellt am 04.12.2006 um 19:20 Uhr von Fayence
Als Betriebsrat würde ich ja prüfen, ob ich nicht ein wenig Begleitmusik spielen könnte... § 87 Abs.1 Nr. 10
Mona-Lisa,
die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist in der 1. Instanz nicht erforderlich ( ArbGG § 11 ); zumeist jedoch sinnvoll!