Müssen die Betriebsräte die Mitarbeiter gerichtlich vertreten, wenn es um Gehaltsumwandlung geht, wo jetzt Widerspruch eingelegt wird, weil die Gehaltsumwandlung mit den tarifl. Gehaltserhöungen verrechnet wird. Es wird gesagt, das es nur mit einer Einzelklage bzw. Sammelklage der Mitarbeiter geschehen kann.