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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltserhöhung

PO
Peter Olsen
Jan 2024 bearbeitet

Moin zusammen,

wir haben hier im Betrieb gerade folgende Situation:

es gibt eine Gehaltserhöhung für einen Bereich der Firma. Jetzt hat sich herausgestellt, dass bei den meisten dieser Mitarbeiter das Gehalt als einzelne Position auf dem Lohnzettel aufgelistet ist. Bei einigen Mitarbeitern, die mal eine Gehaltserhöhung bekommen hatten, wird diese als Bestandschutz ausgewiesen.

Das Unternehmen hat für die Mitarbeiter, die diesen Bestandsschutz haben, diesen mit ins Grundgehalt reingerechnet und dadurch ergibt sich eine geringere Erhöhung im Vergleich zu den anderen Kollegen. Bei der neuen Abrechnung wäre also dieser Bestandschutz nicht mehr als Extrapunkt ausgewiesen-dadurch verdienen alle Mitarbeiter mehr, aber auch das Gleiche. Unsere Frage lautet deswegen: Ist es jetzt rechtens, dass dieser Bestandsschutz mit in das Grundgehalt eingerechnet wird oder müsste dieser Bestandsschutz zu der Gehaltserhöhung on top dazukommen?

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Community-Antworten (2)

S
seehas

12.01.2024 um 09:59 Uhr

Der Bestandsschutz bedeutet, dass dieser Gehaltsbestandteil nicht gekürzt werden darf. Gekürzt wird er ja nicht. Es ist nicht verboten diese Zahlung auf künftige Erhöhungen anzurechnen, es sei denn es wurde damals als diese Zahlung vereinbart wurde etwas anderes festgelegt.

E
enigmathika

15.01.2024 um 11:43 Uhr

Bestandsschutz wird meistens so gehandhabt, dass das "zu hohe" Gehalt eingefroren wird, bis die korrekte Einstufung durch allgemeine Lohnerhöhungen das bereits bezahlte Niveau erreicht. Danach wird das Gehalt wieder dynamisch.

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