Erstellt am 07.08.2014 um 09:52 Uhr von Pjöööng
Betriebsrat bei Bewerbungsgesprächen? Naja, kann man machen...
Entweder man nimmt die passive Rolle ein, dann wartet man darauf, etwas gefragt zu werden und beantwortet das.
Oder man nimmt die aktive Rolle ein und besinnt sich auf die Aufgaben die der BR bei einer Einstellung hat: Man hinterfragt ob:
- die Einstellung gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung usw. verstößt
- die Einstellung gegen eine Richtlinie nach § 95 BetrVG verstößt
- die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht dass auf Grund der Einstellung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden
der betroffenen Bewerber durch die Einstellung benachteiligt wird
- eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung unterblieben ist
- die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der Bewerber den Betriebsfrieden durch durch gesetzwirdiges Verhalten oder grobe Verletzung der in § 75 Abs 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung stören würde.
Erstellt am 07.08.2014 um 10:44 Uhr von paula
@Pjöööng
wenn mich bei der Einstellung ein BR so verhört hätte, wäre ich nie zu diesem Unternehmen gegangen. Da hätte ich gerne auf das Jobangebot verzichtet und hätte jedem Freund und Bekannten von einer Bewerbung bei einem solchen Unternehmen abgeraten :)
Erstellt am 07.08.2014 um 10:57 Uhr von nicoline
Ich glaube nicht, dass Pjöööng meint, dass alle diese Fragen dem Berwerber gestellt werden sollen, sondern, dass man während des Gespräches dieses "hinterfragend im Kopf haben muss".
Sollte es doch so gemeint gewesen sein, würde es mir so gehen wir Dir!
Erstellt am 07.08.2014 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Ich habe keine Erfahrungen damit, dass der BR, oder einzelne BRM, an einem Bewerbungsgespräch teilnehmen, deshalb habe ich mich einfach mit den Aufgaben des BR im Allgemeinen und im Bewerbungsverfahren im Besonderen beschäftigt.
Und außer ggf. Fragen zu innerbetrieblichen Regelungen zu beantworten, sehe ich da nur noch die Aufgaben aus dem § 99...
Aber uich denke schon, dass spätestens bei der Frage "Wie sieht es denn bei Ihnen mit fremdenfeindlicher oder rassistischer Betätigung aus?" etwas frischer Wind in das Bewerbungsgespräch kommt.
Erstellt am 07.08.2014 um 13:21 Uhr von Frankcoe
Die meisten der angesprochenen Punkte müssen ja schon vor dem Vorstellungsgespräch geklärt sein.
Außer das mit der "fremdenfeindlichen oder rassistischen Betätigung", da wird sich wohl keiner so schnell zu äußern. Das stellt sich vilelleicht erst später heraus, wenn der Kollege schon eine Weile im Betrieb arbeitet.
Dann wird der BR wohl eher der stille Teilnehmer beim Vorstellungsgespräch sein, und sich das Verhalten des Bewerbers und des AG mal genau ansehen. Daraus kann man sicherlich auch ein paar Schlüsse ziehen.