Erstellt am 20.01.2010 um 11:06 Uhr von ponii
Erstellt am 20.01.2010 um 11:20 Uhr von harrymatty
nein der BR kann fragen ob er daran teilnehmen darf. Wird in manchen Betrieben auch so gehandhabt. Ein Recht dazu hat er nicht da ist er leider auf die GL angewiesen. Wenn die sagen nein dann ist das so. Ihr könnt nur alle BW Unterlagen verlangen die müssen euch ausgehändigt werden.
Erstellt am 20.01.2010 um 11:49 Uhr von pirat
@neris,
so einige Rechte haben AG trotz *Seuche* noch.....
Es soll aber Vorzeige-Betriebe geben, wo dies in einer BV geregelt wurde.
Erstellt am 20.01.2010 um 11:56 Uhr von DonJohnson
@all
Also ich persönlich finde, dass das eigentlich gegen den 99er spricht. Klar interessiert mich persönlich das Bewerbungsgespräch des AG nciht - ich als BR hätte andere Fragen.
Wie können wir eigentlich einer Einstellung zustimmen, wenn wir die Person nicht mal kennen oder einschätzen können. Hier ist doch faktisch das MBR des Gremiums ausgehebelt. Gerade was den sozialen Aspekt angeht, könnten sich Gremien bei einem "Bewerbungsgespräch beim BR" doch viel besser ein Bild machen...
Das nur so in den Raum geschoben...
Erstellt am 20.01.2010 um 12:15 Uhr von plumpaquatsch
Solange das "Nichtkennen" oder "Nichteinschätzenkönnen" eines Bewerbers noch nicht als wirksamer Zustimmungsverweigerungsgrund im § 99 BetrVG aufgenommen wird, ist das bei der Entscheidungsfindung des BR völlig unerheblich
Erstellt am 20.01.2010 um 12:18 Uhr von DonJohnson
Ach, echt? Habe ich das gesagt? Darum ging es mir nciht... Denke mal ein wenig über meine Antwort nach, dann verstehst du vielleicht was ich meine...