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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anwesendheit des BR bei Bewerbungsgesprächen?

N
neris
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR ein Recht an Einstellungsgesprächen (Bewerbungsgesprächen) teilzunehmen? (tvoed)

3.70406

Community-Antworten (6)

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ponii

20.01.2010 um 12:06 Uhr

N e i n !!

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harrymatty

20.01.2010 um 12:20 Uhr

nein der BR kann fragen ob er daran teilnehmen darf. Wird in manchen Betrieben auch so gehandhabt. Ein Recht dazu hat er nicht da ist er leider auf die GL angewiesen. Wenn die sagen nein dann ist das so. Ihr könnt nur alle BW Unterlagen verlangen die müssen euch ausgehändigt werden.

P
pirat

20.01.2010 um 12:49 Uhr

@neris, so einige Rechte haben AG trotz Seuche noch..... Es soll aber Vorzeige-Betriebe geben, wo dies in einer BV geregelt wurde.

D
DonJohnson

20.01.2010 um 12:56 Uhr

@all Also ich persönlich finde, dass das eigentlich gegen den 99er spricht. Klar interessiert mich persönlich das Bewerbungsgespräch des AG nciht - ich als BR hätte andere Fragen. Wie können wir eigentlich einer Einstellung zustimmen, wenn wir die Person nicht mal kennen oder einschätzen können. Hier ist doch faktisch das MBR des Gremiums ausgehebelt. Gerade was den sozialen Aspekt angeht, könnten sich Gremien bei einem "Bewerbungsgespräch beim BR" doch viel besser ein Bild machen...

Das nur so in den Raum geschoben...

P
plumpaquatsch

20.01.2010 um 13:15 Uhr

Solange das "Nichtkennen" oder "Nichteinschätzenkönnen" eines Bewerbers noch nicht als wirksamer Zustimmungsverweigerungsgrund im § 99 BetrVG aufgenommen wird, ist das bei der Entscheidungsfindung des BR völlig unerheblich

D
DonJohnson

20.01.2010 um 13:18 Uhr

Ach, echt? Habe ich das gesagt? Darum ging es mir nciht... Denke mal ein wenig über meine Antwort nach, dann verstehst du vielleicht was ich meine...

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