W.A.F. LogoSeminare

Funktion des Betriebsrates bei Bewerbungsgesprächen

P
Piepsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin Betriebsratsneuling und habe folgende Frage an euch:

Bei uns ist intern eine Stelle ausgeschrieben, auf die sich zwei KollegInnen gedenken zu bewerben (wir sind nur ca. 20 Angestellte und 3 Betriebsratsmitglieder). Nun wurde seitens der Geschäftsleitung ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen bestimmt. Die Teilnahme des Betriebsrates an Bewerbungsgesprächen ist seit vielen Jahren üblich bei uns. In diesem Fall halte ich es für unglücklich, da alle Betriebsratsmitglieder aus dem ausgeschriebenen Arbeitsbereich stammen und somit aus ihrer Professionalität heraus und der Beziehung zu den Bewerbern nicht ganz neutral sind.

Ist dieser Verfahrensweg zulässig?

Wir drei Betriebsräte sind alle noch nicht geschult. Zwei von uns haben jedoch Bedenken, ob dies hätte nicht in einer Betriebsratsversammlung beschlossen werden müssen. Gibt es sonst noch Hinweise, welche Rechte und Pflichten wir bei einem Bewerbungsverfahren (intern) zu beachten haben? Mit den Kann-Regelungen aus der Betriebsrats-Gesetzgebung kann ich nicht viel anfangen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

3.44707

Community-Antworten (7)

R
rtjum

23.01.2015 um 18:19 Uhr

also eins ist ganz klar, es ist nicht der AG der bestimmt wer daran teilnimmt sondern einzig und allein ihr

P
Piepsi

23.01.2015 um 18:28 Uhr

Also ist der erste Weg, Betriebsräte setzen sich zusammen und stimmen darüber ab, wer teilnimmt? Der Arbeitgeber wird nur informiert und hat da kein Einwandrecht?

Kann der Betriebsrat sich auch der Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen verweigern? Weil, wie in dem Fall, die Bewerber aus den eigenen Reihen/Arbeitsfeld stammen?

G
gironimo

23.01.2015 um 19:00 Uhr

Eigentlich ist der BR vom Gesetz nicht bei den Gesprächen dabei.

Wenn es also bei Euch üblich ist, beschließt der BR wer geht.

Und wenn Ihr befangen seit, könnt Ihr natürlich beschließen, dass niemand geht.

Der AG kann auch seine Bereitschaft, den BR einzubinden ändern.

P
Piepsi

23.01.2015 um 19:11 Uhr

Recht herzlichen Dank, dann sind wir zumindest schon mal auf dem richtigen Weg. Wobei mir die Funktion des Betriebsrates in Bewerbungsgesprächen noch nicht so ganz klar ist.

P
Piepsi

23.01.2015 um 19:15 Uhr

Und ja, da wir alle 3 seit mehreren Jahren, jeweils unterschiedlich eng mit den Bewerbern zusammen arbeiten, kann zumindest ich nicht für völlige Neutralität garantieren. Jeder würde vermutlich mit einer gewissen Vorsympathie oder eben nicht in die Gespräche gehen.

P
Pickel

23.01.2015 um 20:40 Uhr

Der AG kann natürlich immer sagen "der oder keiner" bzw. "Wenn der, dann keiner". Dann habt ihr die Wahl. Die Funktion nach der du fragst ist die, dass der BR so sicherstellen kann dass keine nicht legitimen Beweggründe zur Ablehnung führen. Ohne BR-Teilnahme kann sich der AG quasi immer auf den besseren Gesamteindruck im Gespräch berufen und jede Vorgabe aus dem BertVG bzgl. vorzugsbehandlungen aushebeln.

P
Piepsi

23.01.2015 um 22:38 Uhr

Ok, das leuchtet mir ein.

Ihre Antwort