Erstellt am 04.08.2014 um 18:19 Uhr von Stoni
Meine Meinung ist, der GF hat mit Euch ein kleines Machtspiel gespielt, und gewonnen.
Erstellt am 04.08.2014 um 18:52 Uhr von Multibär
@Maddox,
ich weis ja nicht wie viele ihr seit, aber bei uns gehen nie mehr als Drei. Für dinge die GF an den Gesamten BR bringen möchte LADEN WIR ihn in die Sitzung. Ich kann nur Spekulieren ob dem GF aufgestoßen ist das ihr im Monatsgespäch zu viele wart ( Verhältnis waren). Überlegt mal ob es so Zielführend ist das der komplette BR immer im Monatsgespräch ist...
Erstellt am 04.08.2014 um 19:03 Uhr von Moreno
Natürlich hat der gesamte Betriebsrat beim Monatsgespräch Teilnahmerecht gibt doch keine Zweiklassen Betriebsräte wenn sich der Chef zahlenmäßig unterlegen fühlt kann er ja ein Paar von seinen leitenden mitnehmen. In meinen Augen hat hier der Brv auch geschlafen er hätte dieses rausschicken unterbinden sollen! Wenn es einen dringenden Termin gegeben hat dann hätte dies im Vorfeld abgeklärt werden müssen!
Erstellt am 04.08.2014 um 19:14 Uhr von ElBarnsky
Klicke mal hier im Forum auf "Betriebsratsvorsitzende" und dort den Unterpunkt "Ersatzmitglieder". Dort heißt es: "In jedem Falle der (zeitweiligen) Verhinderung ordentlicher Betriebsratsmitglieder sind Ersatzmitglieder zu laden. Beachte §§ 25, 29 Abs. 2 Satz 6 und 33 Abs. 2 BetrVG." Wenn Du Dir die Paragraphen zu Gemüte führst, bedeutet dies, dass in jedem Fall der Betriebsrat bei den Sitzungen vollständig sein soll, da bei zeitweiliger Verhinderung eines Mitglieds ein das jeweilige Ersatzmitglied zu laden ist. Verantwortlich dafür ist der BRV.
Zurück zur Frage: Nach §30 BetrVG muss der Betriebsrat beim Ansetzen der Sitzung auf die betrieblichen Belange Rücksicht nehmen. Ist dies erfolgt, sind die teilnehmenden Mitglieder natürlich für die gesamte Sitzung freizustellen und nicht nur, solange es dem AG passt.
Erstellt am 04.08.2014 um 20:36 Uhr von Multibär
@Moreno,
ja der BR hätte das Gespräch abbrechen können, als Grund das WIR sind BR anführen können und dann...
Also "mein" BR besteht aus 17 BRMs ich glaube nicht das ein MT mit 17 BRMs und ein AG zielführend wäre... Zumal eh dann nicht alle etwas Produktives sagen würden, eher Schweigen.. das bringt auch NIX außer ggf AG auf die Palme :-)
Ich finde auch beim MG sollte der BR auf der verhältniss mässigkeit achten, der Ag macht es ja auch und bringt nicht seine Buckelige Verwandtschaft mit.. Mag aber jeder BR für sich Beschliessen, ich rate ja auch nur was den AG bewegt hat den BR als BR anzuweisen ohne Sachdienlichen Grund und damit der Gefahr einer Behinderung der BR Tätigkeit vor Zeugen...
@ElBarnsky,
Thema ist Monatsgespräch NICHT Betriebsratssitzung. Wer alles zum MG darf und wer nicht Regelt der BR im Beschluss ich meine als Entsendung. Auf dem MG selber Beschließt hoffentlich jemand etwas für den BR oder die Belegschaft ohne das im BR bzw auf der BR Sitzung zurück zu koppeln.
Moreno mag ich aber wer bist du ?
Erstellt am 04.08.2014 um 20:57 Uhr von Moreno
Also beim Monatsgespräch hat jedes Betriebsratsmitglied Teilnahmerecht dies kann nicht durch irgendwelche Beschlüsse gekappt werden. Ob nun alle Teilnehmer sich auch am Gespräch beteiligten oder nur zuhören ist zweitrangig!
Erstellt am 04.08.2014 um 21:09 Uhr von Multibär
@Moreno,
ich Schrieb ja mein BR ist 17... Da macht ein MG mit 17 nicht immer sinn deshalb entsenden wir immer drei . Hier bei geht es dann um die Themen und um Leute die dort etwas sagen können.
Sicherlich darf jeder per se zum MG. Allerdings sollte auch jedem klar sein das es ein MG zwischen dem BR und dem AG ist und das es um Themen geht nicht um was andres.
Sicherlich hätte ich mir als BRV verboten vom AG ein BRM ohne triftigen Grund und Vernüftiger art ausdem MG zu sicken, ich hätte das MG beendet und dem AG zukünftig eine andre art der zusammenarbeit angetan. Aber ich bin nunmal nicht beim Fragesteller.
Erstellt am 04.08.2014 um 21:31 Uhr von Multibär
@Moreno,
Zusatz..
äh >Grundsätzlich nehmen alle Betriebsratsmitglieder teil. Hat der Betriebsrat diese Aufgabe an einen seiner Ausschüsse gem. §§ 27 und 28 BetrVG übertragen, so nehmen dessen Mitglieder teil.
Das das MG nur ein Soll ist aber kein muss hast du noch in der Hinterhand ? Das heisst auch das der AG wenn es ihm nicht passt das MG absagen könnte ? Ich glaube schon das ein AG punkten könnte wenn er sagt, nö 17 zu eins ist nicht Konstruktiv und nicht im Verhätniss... Etwas verstänndniss auch für die seite wie könnte sich mein AG fühlen und was macht das mit ihm , hilft ggf ! Eine Gesprächsbasis zu schaffen.
WARUM wurde der AG nicht gefrat was diese Aktion sollte ???? Das ist hier die frage die sich mir stellt erst dann könnte Beurteilt werden, was der BR in Zukunft machen kann im MG..
Erstellt am 04.08.2014 um 21:53 Uhr von Moreno
Oh es gibt schon Betriebsratsmitglieder die sich die Beteilligung an Monatsgespräche eingeklagt haben. :-)
Erstellt am 04.08.2014 um 22:01 Uhr von Multibär
Moreno,
das würde ich sehr traurig finden, wenn der BRM schon den BR verklagen muss weil eine vernüftige komunikation nicht möglich ist..
Erstellt am 04.08.2014 um 22:27 Uhr von Moreno
Ich auch aber grade in größeren Betriebsräten gibt es ja viele zerstrittene Gruppen wenn jetzt die größere Gruppe den Beschluss macht Monatsgespräche auf den Ausschuss zu übertragen dann muss sich eben kleinere Gruppe versuchen über den 74BetrVG in die Monatsgespräche einklagen.
Erstellt am 04.08.2014 um 23:14 Uhr von Nubbel
auch wenn die drei eine multiple persönlichkeit haben sollten es bei siebzehn doch fünf sein
Erstellt am 05.08.2014 um 09:01 Uhr von Multibär
@Moreno,
ich Versuche mir grade vorzustellen, wie die Stimmung ist wenn im MG schon der BR gespalten ist . Ich stelle mir die zusammenarbeit sehr unangenehm vor wenn BRM BR verklagt. Ich Persönlich verstehe aber auch nicht warum nicht jeder BRM mal zum MG sollte.Bei uns ist das Freiwillig und oft gehen viele nur einmal wegen der Neugier ist hat nicht jedem das seine. So wie Reden auf Betriebsversammlungen , erst heisst es "müssen" wir ansprechen und wenn es dann heisst wer Arbeitet das Thema aus und stellt es auf der BV vor... Gehen die Forder schnell in die Boote und Rudern was das zeug her gibt. Aber das ist schon OK. Alle wurden Gewählt und oft ist da einer bei der sich unter BR Arbeit wohl was andres vorgestellt hat.
@Nubbel,
ja du magst recht haben, aber es geht auch um Res. Drei reichen für gewöhnlich aus. Immerhin haben wir auch noch nebenbei das Tagesgeschäft und viele Fragen,Sorgen und Nöte der Mitarbeiter incl Persönlichen Besuch. Es ist immer eine Frage was wichtig ist viele beim MG (ohne das es was bringt) oder viele BRMs bei den Mitarbeitern (Persönlicherkontakt) .Der AG ist beim MG oft alleine oder hat max noch eine Person zum Thema dabei.
Erstellt am 05.08.2014 um 09:07 Uhr von xumuimhxer
Ähm, könnten wir vielleicht beim Thema bleiben?
Zurück zur ursprünglichen Frage: Ich sehe das als "No Go". Die Geschäftsleitung hat ein BRM angewiesen, keine BR-Arbeit zu leisten. Meine Reaktion wäre, in der nächsten Sitzung einen Beschluss nach diesem Muster zu fällen:
Der BR stellt fest, dass Geschäftsführer Max Musterchef sich mit der Anweisung "möglichst wörtliches Zitat" am "Datum" an Mäxchen Musterbetriebsrat nach §119 BetrVG strafbar gemacht hat. Er fordert den Arbeitgeber auf, dies in Zukunft zu unterbinden ("unterlassen" wenn nur 1 Geschäftsführer) und weist darauf hin, dass er im Wiederholungsfall rechtliche Schritte einleiten wird.
Und bevor hier jemand meint, das wäre mit Kanonen auf Spatzen geschossen: Dies ist fast die harmloseste Art mit dem Problem umzugehen. Der AG bekommt hier einen "Nullbeschluss", der keine direkten rechtlichen Auswirkungen hat.
Erstellt am 05.08.2014 um 09:57 Uhr von Pickel
xumuimhxer, das ist Quatsch, er hat sich überhaupt nicht "strafbar" gemacht. Der BR wäre in der Situation gewesen, auf BR-Arbeit zu verweisen und abzulehnen. Auffordern lieber zu arbeiten ist keine Behinderung der BR-Arbeit.
Erstellt am 05.08.2014 um 10:35 Uhr von fantil
Hallo zusammen,
schaut doch mal im §74 BetrVG und dazu im Fitting Rn 7.
Ihr dürft nicht nur, ihr müsst vollzählig an dem Monatsgespräch teilnehmen!
Gruß
Fantil
Erstellt am 05.08.2014 um 10:51 Uhr von Hoppel
@ Maddox
Die Kiste ist doch gegessen und ihr solltet im Gremium diskutieren, wie ihr euch im Wiederholungsfall verhalten solltet.
Die einzige für mich denkbare Reaktion wäre, dass der BRV in einem solchen Fall das Monatsgespräch freundlich, aber bestimmt beendet.
@ All
Es sollte inzwischen bekannt sein, dass das BAG geurteilt hat, dass das Monatsgespräch wirksam auf den Betriebsausschus übertragen werden kann ... > BAG v. 15.8.2012 – 7 ABR 16/11
Erstellt am 05.08.2014 um 14:16 Uhr von xumuimhxer
@Pickel: Also "BR -Mitglied die Sitzung auf anweisung des GF verlassen mußte" hört sich schon massiv danach an, als hätte der AG dem BRM kraft Weisungsrecht verboten, an einer Sitzung teilzunehmen. Das ist keine einfach "Aufforderung".
§119 (gekürzt): "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft, wer die Tätigkeit des Betriebsrats behindert oder stört."
Erstellt am 05.08.2014 um 15:09 Uhr von Pickel
@ xumuimhxer
Bitte beachten, dass der AG in dem Falle überhaupt nicht weisungsbefugt ist und entsprechend auch nicht per Weisungsrecht eingreifen kann.
Behinderung der BR-Arbeit läge dann vor, wenn er das BR-Büro verschließt, wichtige angefragte Infos bewusst zurückhält / manipuliert, Mitarbeiter mit empfindlichen Übeln droht, wenn sie BR-Arbeit machen etc.
Eine reine Aufforderung ohne Drohung fällt da sicher noch nicht drunter. Wenn der BR dann nicht die Eier hat, sein ganz einfaches Recht auch durchzusetzen, dann ist das nicht strafbar.
Erstellt am 05.08.2014 um 16:57 Uhr von Pjöööng
Der einzige der hier (vielleicht aus Unerfahrenheit) einen Fehler gemacht hat, ist der BRV.
Es hätte gereicht, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass dieses BRM unzweifelhaft der Betriebsratsarbeit nachgeht und damit rechtlich von der Arbeitsleistung befreit ist.
Erstellt am 05.08.2014 um 17:16 Uhr von Maddox
Hallo zusammen
Und vielen Dank für die Beiträge . Es ist so wie schon teilweise vermutet . Wir ( 3 Stk . )
sind neu und müssen noch einiges lernen . Das Forum ist dabei eine große Hilfe .
Der erste Beitrag trifft glaube ich den Nagel auf den Kopf . ER wollte mal testen . . .
grüße
Erstellt am 05.08.2014 um 19:58 Uhr von Multibär
@Maddox,
was Lernst du nun auf unsrem Hirn Schmalz ? Außer das ihr schon Verloren habt oder habt ihr schon eine Strategie was ihr besser macht oder zumindest den willen und eine Reale Vorstellung ?
@Pickel,
ich finde deine aussage das es hier keine Behinderung gibt etwas sehr merkwürdig ! immerhin HAT er die BR Arbeit ja Behindert, der BR ging zur Arbeit und hat sein BR Amt ruhen lassen und damit auch das was er sagen wollte... Ist das keine Behinderung ? Die "anweisung des GF " ist keine Drohung, aber durchaus als das zu sehen was es ist. Geh oder du bekommst ärger wegen na wie heisst das noch wenn man einer Weisung vom GF nicht folgt. ???? und was klingt immer mit einer Weisungs Verweigerung ? Stimmt NICHTS genau wer der Weisung nicht folg dem Passiert die dem AG hier bestimmt nichts, nö keine Androhung von Arbeitsrechtlichen massnahmen nö ... Geht alles unter was nur ein Witz .. Ha ha Sorry dem ist nicht SO wer eine Weisung gibt, der Rechnet damit das er auf wiederstand stösst und der wird Saktioniert, bei dem Thema darf kein AG wischi waschi machen ansonsten könnte jeder eine Weisung abtum mit ah der Bellt aber beisst nicht. Sorry Pickel das war eine Behinderung wie sie im Buche steht !
Erstellt am 05.08.2014 um 20:29 Uhr von Pickel
Multibär, das kannst du alles dazuphantasieren, es ist aber dennoch nicht strafrechtlich relevant - und darauf beziehe ich mich ja.
Dass die Situation unangenehm ist: ja
Dass einem unerfahrenen BRM das als Warnung vorkommen kann: wahrscheinlich auch ja
Aber es ist keine "Behinderung der BR-Arbeit". Never.
Der BR hat sich einfach selbst behindert, indem er seine Rechte nicht wahrgenommen hat. Wenn wir die Angst, die eigenen Rechte anzusprechen als "Behinderung der BR-Arbeit" zu interpretieren, ist wahrscheinlich jedes 3. Monatsgespräch für den AG strafbar. Ein wenig mehr Standhaftigkeit muss man für das Amt schon mitbringen.
Erstellt am 06.08.2014 um 06:08 Uhr von Multibär
Pickel,
bei strafbar hast du natürlich recht, aber Arbeitsverweigerung bei Aufforderung vom AG ob es da bei einer verwahnung bleibt? ich kenne da eher Abmahnungen. und mit dem im nacken sehe ich hier schon eine Nötigung auch wenn der richter es anders sehen kann. zumindest die vertrauensvollezusammen arbeit ist wohl nicht mehr zu retten.
ich persönlich kenne zwar Emotionen im MG grade wenn es im tarifstress ist, aber sowas oder etwas in dieser Richtung ist mir fremd und ich hätte dann dort auch kein intresse weiter zu reden, dann eben immer schriftlich...
ich sehe es nicht so das der junge unerfahrene br hier schuld ist, immerhin sollen die Gespräche auf augehöhe abgehen und nicht unter der Gürtelschnalle
aber es ist wohl auch immer eine frage wie und als was der BR nicht nur vom AG gesehen wird. das würde meine ich ein punkt sein andem der hebelangeffasst werden muss!
Erstellt am 06.08.2014 um 07:22 Uhr von Pickel
Alles richtig. Es ging mir zuvor nur darum, dass der Kollege gleich mit dem Starfrecht als Formulierungsvorschlag kam. Wenn der Fragesteller diesem Vorschlag folgen sollte, würde er wohl eine ganz gewaltige Bauchlandung erleben.
Erstellt am 06.08.2014 um 08:28 Uhr von Multibär
@Pickel,
da hast du recht und jeder RA würde dem BR abraten diesen weg zu gehen. Ich glaube das das problem AG - BR schon vor sdem MG etwas angespannt war /ist. Ich würde da ja gerne helfen aber der Fragende gibt zu wenig Infos damit ich es sauber bewerten kann.