Fehlen in der BR-Sitzung und Monatsgespräch mit GF
Liebe BR-Kollegen, ich habe zwei Fragen: 1.unser BR-Vorsitzender hat uns mitgeteilt, dass die BR-Mitglieder zukünftig keine privaten Termine zeitgleich zur BR-Sitzung vereinbaren dürfen, da das als grob fahrlässiges Handeln eingestuft wird. In der letzten Sitzung hatte der BR-Kollege einen privaten Banktermin und eine Kollegin einen privaten Arzttermin, dh. die beiden haben in der Sitzung gefehlt. Dies ist gemäß Aussage unseres BRV zukünftig nicht mehr möglich. Das Fehlen geht nur noch bei Seminar, Urlaub oder Krankheit, auch ein geschäftlicher Termin mit dem Kunden ist kein Grund der Sitzung fernzubleiben, will heißen das ist grob fahrlässig. DARF unser BRV DAS SO festlegen? 2. unser BR-Gremium hat zu §74 BetrVG in einer der letzten Sitzungen mehrheitlich entschieden, dass unser GF zu den Monatsgesprächen der Einladung an den Ort zu folgen hat, die das BR-Gremium vorschlägt. Hintergrund ist, dass die GF vorgeschlagen hat, die Sitzungen wechselseitig (d.h. monatlich) einmal im Besprechungsraum nahe den Räumlichkeiten der GF und einmal in dem derzeitigen Besprechungsraum nahe den Räumlichkeiten des BRV zu veranstalten. Hintergrund ist auch, dass die Räumlichkeiten ca. 2km auseinanderliegen, ein Teil der Betriebsräte sitzt bei der Geschäftsadresse, ein Teil sitzt in der Nähe des derzeitigen Besprechungsraums. D.h. ein Teil der Betriebsräte und natürlich GF müssen die 2km zurücklegen um an der Besprechung teilzunehmen. M.E. kann vom BR-Gremium ohne Konsens mit der GF kein Beschluss gefasst werden, an welchem Ort das Monatsgespräch stattfindet. Dies widerspricht doch eindeutig dem §74, über strittige Themen konstruktiv zu verhandeln. Unser BRV hat dann noch in der Sitzung erklärt, dass er gar keine Lust zum Gespräch mit der GF hat. Leider hat dieser persönliche Befindlichkeiten gegen unsere GF. Die Aussage finde ich erschreckend und ich frage mich, ob dieser als BRV noch tragbar ist. Trotzdem brauche ich eine Antwort, ob der Ort vom Gremium festgelegt werden kann.
Community-Antworten (12)
15.05.2011 um 11:49 Uhr
Hallo,
- kann euer BRV euch nichts befehlen, auch wenn man versuchen sollte private Termine nicht während den BR-Sitzungen zu machen, das macht ihr während eurer normalen ARbeitszeit ja auch nur wenn es nicht anders geht. Das ist keine Festlegung von eurem BRV sondern wird rechtlich so gesehen wie er das gesagt hat.
- was ist dagegen einzuwenden, das abwechselnd zu machen, wenn eure GF freiwillig die Monatsgespräche macht und euch auch noch die Infos gebt die ihr wollt/benötigt währt ihr doch ganz schön dämlich auf dem Vorschlag eures BRV zu bestehen, denn dann macht die GF mit Sicherheit auch zu und vorbei ists mit vertrauensvoller Zusammenarbeit.
15.05.2011 um 12:28 Uhr
Christina wenn ich ein Haus kaufen will und der Kundenberater der Bank nur dann Zeit hat, gehe ich dahin! Und wenn man zum Arzt muß, geht man dahin!
rtjum die BRSitzung ist keine unnormale Arbeitszeit, es ist normale Arbeitszeit.
15.05.2011 um 13:48 Uhr
Hallöchen,
da bin ich ja beruhigt, dass es auch in anderen Gremium solche Probleme gibt ;-)
Nur mal kurz zur Erklärung: § 37 BetrVG Randnr. 16 Aufgaben des Betriebsrates (BetrVG Kommentar für die Praxis. Es ist ist die Pflicht und gehört zur ordnungsgemäßen Ausübung des Mandates an den regelmäßigen Sitzungen teilzunehmen.
Tut mir ja leid, das so direkt sagen zu müssen, aber ich hatte auch schon den Fall das wir zwei Mitglieder betriebsverfassungsrechlich abgemahnt haben (und der Anwalt gab uns recht). Hierbei handelt es sich dann nämlich um eine grobe Pflichtverletzung.
Es behindert euch in eurer Arbeit, wenn es einzelne Mitglieder gibt, welche ihre Anwesenheitspflicht so lässig halten. Die meisten geben ja nun wirklich auch vorher bescheid oder Fragen ob es möglich wäre früher zu gehen, später zu kommen, oder auch gar nicht zu erscheinen. Leider zeigt mir die Erfahrung, dass es allerdings irgendwann völlig normal ist und das ist dann nicht mehr tragbar.
Wenn also euer BRV so eine Ansage macht, dann wird er sicher ebenso seine Erfahrungen gemacht haben und hält sich an das BetrVG.
Ich hätte da aber trotzdem eine Frage, finden diese Sitzungen während eurer Arbeitszeit statt? Dann wäre es noch seltsamer, wenn einzelne Mitglieder private Termine genau zu dieser Zeit haben, wenn sie doch anderenfalls arbeiten müssten...
15.05.2011 um 16:06 Uhr
Conni es tut mir ja leid, das so direkt sagen zu müssen, aber deine Antwort zeigt, das sich in deinen 6 Jahren BRArbeit leider nicht viel Wissen angesammelt hat.
15.05.2011 um 17:46 Uhr
Christina, erstmal kann ein BRV ja alles mögliche sagen. Und ein BRM kann alles mögliche tun. Sollte der BRV seine Meinung durchsetzen wollen, muss er/das Gremium in letzter Konsequenz den Weg des § 23 BetrVG gehen. Dann würde ein Gericht klären, was Stand der Dinge ist.
Wenn aber ein Gremium auf dieser Ebene um sich selbst kreist, dann liegt da mehr als nur ein bißchen im Argen. Hier wäre mal die grundsätzliche Zielrichtung des Gremiums und die grundsätzliche Zusammenarbeit (auch mit der GF) zu hinterfragen.
Und: Nicht der BRV bestimmt Richtung und Zielsetzung, sondern das Gremium als Ganzes.
15.05.2011 um 18:23 Uhr
@Conni Dringend den Anwalt wechseln...
15.05.2011 um 22:40 Uhr
@aucheingast ein korinthenkacker?
16.05.2011 um 00:46 Uhr
Hallo nochmals, die Sache sieht so aus, dass ich das Gefühl habe dass unser BRV einen persönlichen Feldzug gegen unseren GF führt. Unser BRV selbst ist ein Machtmensch, d.h. in diesem Fall, dass er sich als Führungskraft des Gremiums sieht. Wir sind 7 Personen im BR, davon werden 5 Personen von unserem BRV derart eingeschüchtert, dass diese meistens derselben Meinung sind wie dieser und wenn nicht, dann halten diese den Mund. Ich habe zwischenzeitlich einen Mitstreiter, der dasselbe sieht wie ich, d.h. wir sind zwei gegen fünf. Kann mir jemand eine Info geben, was wir beide tun können? Der BRV ist das Sprachrohr des Gremiums, nicht dem Willen nach, sondern gemäß der Erklärung. Unser BRV tätigt über emails Alleingänge usw.
16.05.2011 um 11:04 Uhr
Tja, was will man da sagen....
Ihr habt das klassische Henne-Ei-Problem.
Die vorgehensweise ist eigentlich ganz einfach:
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Das Thema in der Sitzung ausdiskutieren und dem BRV genau das sagen was Du mit Deinen letzten zwei Sätzen dargelegt hast und den BRV auffordern sich entsprechend zu benehmen.
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Wenn er das Thema unter den Tisch kehrt (als Leiter der Sitzung hat er das Recht dazu so lange es nicht auf der TO steht) entsprechenden TOP "Diskussion über Verhalten des BRV" für die nächste Sitzung verlangen (2 von 7 ist ein viertel der BRM -> §29 (3) BetrVG).
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Wenn das Gremium das Verhalten des BRV dann für gut befindet: erstmal Pech gehabt.... ansonsten: Wenn der BRV uneinsichtig ist: TOP "Abwahl und Neuwahl des BRV".
-
Wenn der BRV den TOP Neuwahl nicht aufnimmt oder unter 2. oder 3. vom Gremium bestätigt wird und sich trotzdem dauernd über seine Befugnisse hinwegsetzt kommt nur noch ein Verfahren nach §23 (1) BetrVG in Frage, was aber das letzte Mittel sein muß und definitiv nicht gut kommt. Dazu kommt noch, das der Weg dorthin steinig ist, da ja das Verfahren genau genommen wieder einen Beschluß "Amtsenthebungsverfahren gegen den BRV" benötigt (Henne-Ei-Problem) oder ein vierten der AN diesen Antrag stellen müssen. Evtl könnte man als BRM versuchen in diesem Fall (Amtsmißbrauch des BRV) auch als einzelner ein Beschlußverfahren anzustrengen. Mehr als "Antrag unzulässig" kann ja nicht passieren, und falls Antrag zulässig.. Man wird sehen was dann passiert.
Aber ehrlich: Das Thema hatten wir wohl schon hundert mal und passiert ist i.d.R. nichts. Versuchs doch mal mit Öffentlichkeitsarbeit. Spätestens bei der nächsten Wahl könnt sich das auswirken.....
16.05.2011 um 14:03 Uhr
Zunächst mal kann ich den BRV verstehen, denn bei uns ging es früher auf den BR-Sitzungen zu wie im Taubenschlag. Jader kam und ging wann er wollte und zwischendurch auch mal für 10 Minuten raus, weil das Handy klingelte.
Bei solchen Zuständen müssen die Leute natürlich diszipliniert werden.
Natürlich kann es immer mal einen wichtigen, nicht verschiebbaren termin geben, nur wenn sich das häuft ist es schon eine Pflichtverletzung.
Der Ausschluss eines Mitgliedes kann beim Arbeitsgericht beantrag werden (BetrVG §23). Für den Antrag benötigt man:
- 25% der Wahlberechtigten oder
- eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder
- einen Betriebsratsbeschluss
Der BRV kann also alleine nichts machen.
16.05.2011 um 15:39 Uhr
Und bis das Ganze stattgefunden hat..................................................gähn...................................gähn sind wieder Wahlen.
16.05.2011 um 16:00 Uhr
Zunächst mal kann ich den BRV verstehen schön für dich...
Bei solchen Zuständen müssen die Leute natürlich diszipliniert werden. ja nee, schon klar... ...und dann noch von einem BRV der sich außerhalb des BetrVG bewegt
Natürlich kann es immer mal einen wichtigen, nicht verschiebbaren termin geben, nur wenn sich das häuft ist es schon eine Pflichtverletzung. was könnte z.B. ich dafür, wenn ich halt dauerhaft wegen Untersuchungen oder Behandlungen zum Arzt muß? Ist der BR wichtiger als meine Gesundheit?
Bei einem wie hier geschilderten Fall von grober Pflichtverletzung zu sprechen halte ich für...
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