Liebe BR-Kollegen,
ich habe zwei Fragen:
1.unser BR-Vorsitzender hat uns mitgeteilt, dass die BR-Mitglieder zukünftig keine privaten Termine zeitgleich zur BR-Sitzung vereinbaren dürfen, da das als grob fahrlässiges Handeln eingestuft wird. In der letzten Sitzung hatte der BR-Kollege einen privaten Banktermin und eine Kollegin einen privaten Arzttermin, dh. die beiden haben in der Sitzung gefehlt. Dies ist gemäß Aussage unseres BRV zukünftig nicht mehr möglich. Das Fehlen geht nur noch bei Seminar, Urlaub oder Krankheit, auch ein geschäftlicher Termin mit dem Kunden ist kein Grund der Sitzung fernzubleiben, will heißen das ist grob fahrlässig. DARF unser BRV DAS SO festlegen?
2. unser BR-Gremium hat zu §74 BetrVG in einer der letzten Sitzungen mehrheitlich entschieden, dass unser GF zu den Monatsgesprächen der Einladung an den Ort zu folgen hat, die das BR-Gremium vorschlägt. Hintergrund ist, dass die GF vorgeschlagen hat, die Sitzungen wechselseitig (d.h. monatlich) einmal im Besprechungsraum nahe den Räumlichkeiten der GF und einmal in dem derzeitigen Besprechungsraum nahe den Räumlichkeiten des BRV zu veranstalten. Hintergrund ist auch, dass die Räumlichkeiten ca. 2km auseinanderliegen, ein Teil der Betriebsräte sitzt bei der Geschäftsadresse, ein Teil sitzt in der Nähe des derzeitigen Besprechungsraums. D.h. ein Teil der Betriebsräte und natürlich GF müssen die 2km zurücklegen um an der Besprechung teilzunehmen. M.E. kann vom BR-Gremium ohne Konsens mit der GF kein Beschluss gefasst werden, an welchem Ort das Monatsgespräch stattfindet. Dies widerspricht doch eindeutig dem §74, über strittige Themen konstruktiv zu verhandeln. Unser BRV hat dann noch in der Sitzung erklärt, dass er gar keine Lust zum Gespräch mit der GF hat. Leider hat dieser persönliche Befindlichkeiten gegen unsere GF. Die Aussage finde ich erschreckend und ich frage mich, ob dieser als BRV noch tragbar ist. Trotzdem brauche ich eine Antwort, ob der Ort vom Gremium festgelegt werden kann.