Erstellt am 21.09.2010 um 11:00 Uhr von Petrus
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Infos%20für%20Vorgesetzte
Druck das PDF aus und schenke es Deinem Chef.
Erstellt am 21.09.2010 um 14:06 Uhr von ParagReiter
Nein er darf nicht.
Der BRV lädt vorzeitig unter angabe von Gründen ein. Wenn das aus gegebenen Anlass kurzfristig ist dann st das eben so. "Basta" Wenns dem GF nicht gefällt kann er ja gerne das Gericht anrufen in Form eines Beschlussverfahren. Aber (bin selber BRV) ich lasse mir nicht unsere sitzng vom GL,GF auflösen.
Aussredem ist jedes BRM frei zu entscheiden welche BR arbeit jetzt notwendig ist.
Die Info aus dem link, aus der ersten Antwort habe ich bei uns an alle Abteilungsleiter in Papierform und als E-Mail gegeben.
Gruß ParagReiter
Erstellt am 21.09.2010 um 19:11 Uhr von Moore
Hallo zusammen,
ich würde an die GL/GF einen netten Brief schreiben und Sie BITTEN in Zukunft diese Störungen der BR-Arbeit zu unterlassen(im Brief bitte keine Drohungen o.ä. anwenden - immer freundlich, aber bestimmt).
...... im Wiederholungsfalle wegen eines groben Verstoßes gemäß BetrVG23/3 die nötigen Schritte einleiten.
Immer alles schriftlich und mit Eingangsstempel , sowie Unterschrift der GL.
Gruß Moore
Erstellt am 21.09.2010 um 19:20 Uhr von nicoline
ParagReiter
*Die Info aus dem link, aus der ersten Antwort habe ich bei uns an alle Abteilungsleiter in Papierform und als E-Mail gegeben.*
Und, hat es geholfen??? ;-)
Erstellt am 21.09.2010 um 19:50 Uhr von DerAlteHeini
Ritschy
Es ist doch egal ob der Arbeitgeber ins BR Büro kommt und die Sitzung auflösen will, der BR muss diesem Ansinnen nicht nachkommen. Der Einzige der eine BR Sitzung beendet, ist der Betriebsratsvorsitzende. Wenn durch notwendige Betriebsratsarbeit Mitarbeiter in der Abteilung fehlen, ist es Sache des Arbeitgebers die Arbeit entsprechend zu organisieren. Macht er das nicht und bleibt Arbeit liegen ist das sein Problem.
Es gibt auch die Möglichkeit das Problem mit der Hilfe des Arbeitsgerichts zu lösen. Nach entsprechender Beschlussfassung beantragt ihr beim Arbeitsgericht festzustellen,
-dass künftig keine notwendige Betriebsratsarbeit vom Arbeitgeber oder sonstige Vorgesetzte verboten oder Betriebsratssitzungen aufgelöst werden dürfen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld angedroht werden, welches in der Höhe vom Arbeitsgericht festzusetzen ist.-
Ich würde empfehlen, Genanntes über die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts zu beantragen, da die Forderungen in dem Antrag des BR eh rechtlich schon eindeutig geregelt ist und vom Arbeitsgericht in seinem Beschluss nur noch einmal festgehalten und mit dem Ordnungsgeld gekoppelt wird. Eine seitenlange Begründung für diesen Antrag muss somit nicht verfasst werden. Worauf der BR aber unbedingt hinweisen sollte, ist, dass seitdem Vorfall Betriebsratsmitglieder eingeschüchtert sind und die Betriebsratsarbeit nur noch eingeschränkt möglich ist.