Erstellt am 23.03.2011 um 17:59 Uhr von charlot
§ 31 BetrVG - Teilnahme der Gewerkschaften
Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg030.html
Also, KEIN Muss sondern ein Kann wenn sich 1/4 der BR dafür aussprechen.
Der Antrag auf Hinzuziehung eines Beauftragten einer im BR vertretenen Gewerkschaft kann von einem Viertel der Mitglieder des BR gestellt werden und ist an den BR-Vorsitzenden zu richten. Ausschlaggebend für die Antragsstellung ist jeweils die Gesamtzahl der Mitglieder des BR-Gremiums und nicht die Zahl der anwesenden oder an der Beschlussfassung teilnehmenden BR-Mitglieder.
Erstellt am 23.03.2011 um 18:36 Uhr von Gilli
Das ist mir klar bei BR-Sitzungen.
Aber wir haben jetzt mehrere ausschüße die aufgaben übernehmen und dann in der nächsten sitzung dem BR informiert wo die Gewerkschaft anwesend ist.
Muss die Gewerkschaft auch an den ausschüßen anwesend sein manche sagen ja manche sagen nein.
Danke nochmal
Erstellt am 23.03.2011 um 19:34 Uhr von nicoline
Gilli,
*Also, KEIN Muss*
Was daran verstehst Du nicht????? Es ist bei der BR Sitzung kein MUSS und schon überhaupt nicht bei den Ausschüssen! Ich empfehle, den § 28 und die Kommentierung dazu zu lesen, da wirst Du nichts finden zur Teilnahme von Gew. Mitgliedern und Deinen KollegInnen rate ich ebenfalls, das BetrVG mindestens mal aufmerksam zu lesen, besser wären vielleicht Schulungen!
Erstellt am 23.03.2011 um 20:00 Uhr von Gilli
Das es kein muss ist habe ich verstanden habe mich etwas falsch ausgedrückt aber danke hast mir meine frage beantwortet.