Erstellt am 15.04.2008 um 20:44 Uhr von pirat
@Antonia
was ist mit der 1/4 jährlichen Betriebsräteversammlung, § 53 BetrVG!
Erstellt am 15.04.2008 um 20:51 Uhr von Kölner
@pirat
Wenn Du das "1/4" wieder zurücknimmst, wäre das ne Möglichkeit...
Erstellt am 15.04.2008 um 21:24 Uhr von pirat
@Kölner
*upps* betrachte es als zurückgenommen....ich kann dir nun mal nichts abschlagen... *JSP*
Erstellt am 15.04.2008 um 22:29 Uhr von Antonia300
Natürlich wird die 1/4jährliche Betriebsräteversammlung eingehalten.....nur leider ohne unseren GF. Meine Frage ist damit aber immer noch nicht beantwortet....
Erstellt am 15.04.2008 um 22:53 Uhr von Kölner
@Antonia300
Kennst Du den § 53 BetrVG überhaupt? Da ist nämlich ein einziges Mal im Jahr die Chance miteinander zu reden...
Und:
Als AG sähe ich nur sehr begrenzt einen Anlass dazu, den § 74 BetrVG auch auf einen GBR anzuwenden.
Ganz im Gegenteil würde ich nur mit dem GBRV reden - niemals mit dem Gremium.
Erstellt am 15.04.2008 um 23:18 Uhr von Antonia300
Ich glaube, ich muß mich noch deutlicher ausdrücken: Unser GF ist weder bereit mit den einzelnen BRV bzw. GBRV zu reden. Er ignoriert den kompletten BR/GBR. Mit dem § 74BetrVG können wir ihn ja wohl auch nicht rechtlich festnageln....Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, ihn in die Pflicht zu nehmen??
Erstellt am 15.04.2008 um 23:43 Uhr von pirat
@Antonia300
Kennst Du den § 53 BetrVG ? Schon mal gelesen?
Erstellt am 16.04.2008 um 07:17 Uhr von Kölner
@Antonia300
Ich glaub' ich muss auch mal noch deutlicher werden:
NEIN, es gibt nur einmal im Jahr die Pflicht mit dem GBR zu reden - auf der Betriebsräteversammlung!
Aber was ist denn Dein Problem? Ein GBR beschäftigt sich doch sowieso selbst - hoffentlich beauftragt von den örtlichen BR's...und dann hat er wieder Möglichkeiten den AG zu einzelnen Dingen an den Verhandlungstisch zu zwingen.
Erstellt am 16.04.2008 um 15:57 Uhr von Kristin
Hey ihr,
anstatt nochmal auf den §53 BetrVG zu verweisen, möchte ich hervorheben, dass Antonia300 eindeutig auch den Betriebsrat ihrer Firma gemeint hat.
Sogar der Betriebsrat wird von der GF ignoriert und wahrscheinlich kommt auch das monatliche Gespräch mit der GF nicht zustande. §74 BetrVG
Und hier liegt offensichtlich der Knackpunkt. Das monatliche Gespräch kann der Arbeitgeber eigentlich nicht ignorieren - aber wie setzt man sein Recht durch?
Wie siehts in eurer Firma mit einem Wirtschaftsausschuss aus? Die genannten Themen wären ja auch ein Fall für den WA.
Viele Grüße
Kristin
Erstellt am 16.04.2008 um 16:17 Uhr von Alter Fritz
@Kristin
Das monatliche Gespräch kann der GF ignorieren. BetrVG § 74 Abs 1 Satz 1: Arbeitgeber und Betriebsrat SOLLEN einmal... nicht MÜSSEN! Wenn er den BR oder den GBR ignoriert und und Mitbestimmungspflichtige Änderungen vornimmt, dann hielft nur noch die Einigungsstelle.
Erstellt am 16.04.2008 um 17:43 Uhr von tik-tak
Hallo Antonia300
Rechtlich hast du fast keine Möglichkeiten, aber es gibt einen Spiel und heißt "SCHACH"
Ziehen Sie mit Kollegen aus GBR und alle BR richtige Züge und GF wird schon übermorgen
ein Gespräch suchen.
Unsere Beispiel:
-Sammstagarbeit wird nicht zugestimmt
-Überstunden sind nicht genemigt
-Betriebsverssamlung wird nur unterbrochen und morgen gehts weiter
Hollen Sie hilfe von Gewerkschaft
Gruß
Erstellt am 16.04.2008 um 18:58 Uhr von Antonia300
Herzlichen DANK für Eure Kommentare.....wenigstens ihr habt verstanden, worum es geht. Einen WA haben wir natürlich auch; der wird jedoch ebenso ignoriert. Es ist jedes Mal ein Drama, wenn es um die Halbjahres/Jahresumsatzzahlen geht, die nur nach mehreren Aufforderungen bekanntgegeben werden.
Ich habe Kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen, die außerhalb des §53 BetrVG auch keine rechtliche Handhabe sieht, mit Ausnahme der Einigungsstelle. Das ist natrülich für uns die letzte Instanz.
Wir werden Anfang der Woche nochmals Kontakt mit unserem GF aufnehmen bezüglich eines Gesprächstermines. Denn hinsichtlich der fast täglichen Umstrukturierungen reicht uns die jährliche Sitzung mit dem GF momentan nicht.
Erstellt am 16.04.2008 um 19:18 Uhr von Kölner
@Antonia300
Wer keine Unterlagen erhält, der hat doch alle Möglichkeiten - vor allem auch ein WA! Und die Einigungsstelle sehe ich da fast gar nicht...