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Pflicht des GF an BR-/GBR-Sitzungen teilzunehmen?

A
Antonia300
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser GBR hat ein Problem mit dem Geschäftsführer hinsichtlich GBR-Sitzungen zu dem wir unseren Geschäftsführer mehrmals eingeladen haben, er aber keinen Redebedarf sieht und zu den Terminen auch nicht erscheint bzw. sie ignoriert. Gibt es eine rechtliche Handhabung bzw. Paragraphen auf den wir uns berufen können bzw. unseren GF zwingen können, an Sitzungen teilzunehmen. Denn u.E. gibt es jede Menge Redebedarf, weil er z.B. Personalumstrukturierungen vornimmt und sogar eine Umfirmierung geplant ist, worüber der GBR nicht informiert wird. Vielen Dank für Eure Antworten.. Gruß Antonia

5.161013

Community-Antworten (13)

P
pirat

15.04.2008 um 22:44 Uhr

@Antonia

was ist mit der 1/4 jährlichen Betriebsräteversammlung, § 53 BetrVG!

K
Kölner

15.04.2008 um 22:51 Uhr

@pirat Wenn Du das "1/4" wieder zurücknimmst, wäre das ne Möglichkeit...

P
pirat

15.04.2008 um 23:24 Uhr

@Kölner upps betrachte es als zurückgenommen....ich kann dir nun mal nichts abschlagen... JSP

A
Antonia300

16.04.2008 um 00:29 Uhr

Natürlich wird die 1/4jährliche Betriebsräteversammlung eingehalten.....nur leider ohne unseren GF. Meine Frage ist damit aber immer noch nicht beantwortet....

K
Kölner

16.04.2008 um 00:53 Uhr

@Antonia300 Kennst Du den § 53 BetrVG überhaupt? Da ist nämlich ein einziges Mal im Jahr die Chance miteinander zu reden...

Und: Als AG sähe ich nur sehr begrenzt einen Anlass dazu, den § 74 BetrVG auch auf einen GBR anzuwenden. Ganz im Gegenteil würde ich nur mit dem GBRV reden - niemals mit dem Gremium.

A
Antonia300

16.04.2008 um 01:18 Uhr

Ich glaube, ich muß mich noch deutlicher ausdrücken: Unser GF ist weder bereit mit den einzelnen BRV bzw. GBRV zu reden. Er ignoriert den kompletten BR/GBR. Mit dem § 74BetrVG können wir ihn ja wohl auch nicht rechtlich festnageln....Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, ihn in die Pflicht zu nehmen??

P
pirat

16.04.2008 um 01:43 Uhr

@Antonia300

Kennst Du den § 53 BetrVG ? Schon mal gelesen?

K
Kölner

16.04.2008 um 09:17 Uhr

@Antonia300 Ich glaub' ich muss auch mal noch deutlicher werden: NEIN, es gibt nur einmal im Jahr die Pflicht mit dem GBR zu reden - auf der Betriebsräteversammlung!

Aber was ist denn Dein Problem? Ein GBR beschäftigt sich doch sowieso selbst - hoffentlich beauftragt von den örtlichen BR's...und dann hat er wieder Möglichkeiten den AG zu einzelnen Dingen an den Verhandlungstisch zu zwingen.

K
Kristin

16.04.2008 um 17:57 Uhr

Hey ihr,

anstatt nochmal auf den §53 BetrVG zu verweisen, möchte ich hervorheben, dass Antonia300 eindeutig auch den Betriebsrat ihrer Firma gemeint hat. Sogar der Betriebsrat wird von der GF ignoriert und wahrscheinlich kommt auch das monatliche Gespräch mit der GF nicht zustande. §74 BetrVG

Und hier liegt offensichtlich der Knackpunkt. Das monatliche Gespräch kann der Arbeitgeber eigentlich nicht ignorieren - aber wie setzt man sein Recht durch?

Wie siehts in eurer Firma mit einem Wirtschaftsausschuss aus? Die genannten Themen wären ja auch ein Fall für den WA.

Viele Grüße Kristin

AF
alter Fritz

16.04.2008 um 18:17 Uhr

@Kristin Das monatliche Gespräch kann der GF ignorieren. BetrVG § 74 Abs 1 Satz 1: Arbeitgeber und Betriebsrat SOLLEN einmal... nicht MÜSSEN! Wenn er den BR oder den GBR ignoriert und und Mitbestimmungspflichtige Änderungen vornimmt, dann hielft nur noch die Einigungsstelle.

T
tik-tak

16.04.2008 um 19:43 Uhr

Hallo Antonia300 Rechtlich hast du fast keine Möglichkeiten, aber es gibt einen Spiel und heißt "SCHACH" Ziehen Sie mit Kollegen aus GBR und alle BR richtige Züge und GF wird schon übermorgen ein Gespräch suchen. Unsere Beispiel: -Sammstagarbeit wird nicht zugestimmt -Überstunden sind nicht genemigt -Betriebsverssamlung wird nur unterbrochen und morgen gehts weiter Hollen Sie hilfe von Gewerkschaft Gruß

A
Antonia300

16.04.2008 um 20:58 Uhr

Herzlichen DANK für Eure Kommentare.....wenigstens ihr habt verstanden, worum es geht. Einen WA haben wir natürlich auch; der wird jedoch ebenso ignoriert. Es ist jedes Mal ein Drama, wenn es um die Halbjahres/Jahresumsatzzahlen geht, die nur nach mehreren Aufforderungen bekanntgegeben werden. Ich habe Kontakt mit der Gewerkschaft aufgenommen, die außerhalb des §53 BetrVG auch keine rechtliche Handhabe sieht, mit Ausnahme der Einigungsstelle. Das ist natrülich für uns die letzte Instanz. Wir werden Anfang der Woche nochmals Kontakt mit unserem GF aufnehmen bezüglich eines Gesprächstermines. Denn hinsichtlich der fast täglichen Umstrukturierungen reicht uns die jährliche Sitzung mit dem GF momentan nicht.

K
Kölner

16.04.2008 um 21:18 Uhr

@Antonia300 Wer keine Unterlagen erhält, der hat doch alle Möglichkeiten - vor allem auch ein WA! Und die Einigungsstelle sehe ich da fast gar nicht...

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