Erstellt am 01.08.2014 um 21:34 Uhr von AlterMann
Nein, darf er nicht. Wenn sich das beweisen lässt, wären verschiedene rechtliche Schritte gegen ihn denkbar. (Beschwerde, einstweilige Verfügung...) Ob und was Dir da nützen könnte, ist allerdings eine andere Frage...
Erstellt am 01.08.2014 um 23:24 Uhr von patrickkimberly
Ich trau mich deswegen nicht mehr zur arbeit aus angst vor stichelein und spott ich habe die mails von ihn wo er es gesagt hat das alle es wissen und beleidigt hat er mich auch das ich krank bin und hilfe brauch u d all sowas das hat mich hart getroffen
Erstellt am 02.08.2014 um 01:08 Uhr von Nubbel
na dann sollte man nicht weiter fragen von welchen dritten er was erfahren hat. wenn du nicht mehr zur arbeit gehen möchtest solltest du entscheidungen treffen
Erstellt am 02.08.2014 um 01:21 Uhr von Hassan
@patrickkimberly geh zum Anwalt, oder geh nach genessung wieder Arbeiten;-)
@AlterMann dein Nein, darf er nicht. kann ich so nicht stehen lassen ...
Wenn patrickkimberly irgendjemanden 3ten über seine Krankheiten erzählt und es beim Vorarbeiter ankommt und er es dann auch rumerzählt ist es keine Straftat ;-)
(Beschwerde, einstweilige Verfügung...) ??? wo soll er das machen ???
Wo gegen soll er sich Beschweren und weswegen sollte er eine
einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen ????
Wenn patrickkimberly in einer Mail beleidigt wurde, ist es etwas anderes ... Aber da gebe ich dir Recht, ob es was nützen , ist allerdings eine andere Frage...
Nabend Zusammen
Hassan