Erstellt am 20.04.2022 um 14:33 Uhr von celestro
Der AN muss sich krankmelden und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Allerdings stellt sich die Frage, woher der AN die Prognose "das wird 3 Tage dauern" nehmen will (sofern er nicht selbst Arzt ist).
Erstellt am 20.04.2022 um 16:03 Uhr von Enigmathika
Du solltest natürlich schon am ersten Tag sagen, wenn Du vermutest, dass Du drei Tage krank sein wirst. Dann kann Dein Arbeitgeber Deine Vertretung besser organisieren.
Es ist blöd, wenn man immer erst am Morgen erfährt, dass der Kollege an diesem Tag doch noch nicht wiederkommt.
Erstellt am 20.04.2022 um 16:12 Uhr von celestro
"Du solltest natürlich schon am ersten Tag sagen, wenn Du vermutest, dass Du drei Tage krank sein wirst."
Er ist dazu verpflichtet:
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
§5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG